Main-Echo Wirtschaftstipp 32/2021: Der unterschätzte Star: NV-Bescheinigung

Für alle Steuerpflichtigen in Deutschland gibt es einen sogenannten Grundfreibetrag. Dieser wird jährlich angepasst und sorgt dafür, dass der Mindestbedarf steuerfrei bleibt. 2021 liegt er bei 9.744 Euro – bei einer Zusammenveranlagung von Ehe- oder Lebenspartnern gelten die doppelten Beträge.

Neben Gehalt und Rente zählen auch Kapitalerträge wie Kursgewinne, Zinsen oder Dividenden zu den Einkünften. Wer trotzdem unter dem Grundfreibetrag bleibt, sollte unbedingt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt beantragen. Denn wer bei einem geringen Einkommen Kapitalerträge über dem Sparerfreibetrag von 801 Euro (bei Zusammenveranlagung 1.602 Euro) erzielt, kann kräftig Steuern sparen.

Von dieser Regelung profitieren beispielsweise Kinder, Studierende oder Personen im Ruhestand. Gerade Kinder erhalten immer häufiger Vermögensübertragungen von Großeltern oder Eltern. Ohne sonstiges Einkommen können die Enkel oder Kinder Kapitalerträge bis zu 9.744 Euro steuerfrei vereinnahmen.

Mehr dazu unter: https://t1p.de/wdk9

Erschienen als Anzeige im Wirtschaftsteil der größten Tageszeitung am bayerischen Untermain, Main-Echo, Gesamtausgabe, 2.10.2021

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