Wie hoch ist die Förderung beim Altersvorsorgedepot ab 2027?

Ab 2027 soll das neue Altersvorsorgedepot die bisherige Riester-Förderung im Neugeschäft ablösen. Der Staat fördert dabei nicht pauschal, sondern abhängig davon, wie viel selbst eingezahlt wird. Das macht die neue Förderung deutlich verständlicher als bisher.

So viel gibt der Staat dazu

Die geplante Grundförderung sieht so aus:

Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr gibt es 50 Cent Förderung je eingezahltem Euro.
Wer also 360 Euro im Jahr spart, erhält 180 Euro vom Staat dazu.

Auf weitere Einzahlungen bis 1.800 Euro pro Jahr gibt es 25 Cent Förderung je eingezahltem Euro.
Wer insgesamt 1.800 Euro im Jahr einzahlt, erhält die maximale Grundzulage von 540 Euro.

Das bedeutet konkret:

Eigene Einzahlung pro JahrStaatliche GrundzulageGesamtbetrag im Vertrag
120 €60 €180 €
360 €180 €540 €
1.000 €340 €1.340 €
1.800 €540 €2.340 €

Der maximal geförderte Eigenbeitrag liegt bei 1.800 Euro pro Jahr. Insgesamt dürfen aber bis zu 6.840 Euro jährlich in einen Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden; gefördert werden davon jedoch nur bis zu 1.800 Euro.

Zusätzliche Förderung für Kinder

Für Familien ist zusätzlich eine Kinderzulage geplant. Ein Elternteil erhält für jedes Kind 1 Euro Zulage je selbst eingezahltem Euro, maximal 300 Euro Kinderzulage pro Kind und Jahr.

Beispiel:
Wer für ein Kind 300 Euro Eigenbeitrag einzahlt, erhält zusätzlich 300 Euro Kinderzulage. Zusammen mit der Grundzulage kann die Förderquote bei kleinen und mittleren Beiträgen sehr attraktiv sein.

Bonus für junge Menschen

Wer vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt, soll einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro erhalten. Voraussetzung ist, dass die allgemeinen Förderbedingungen erfüllt sind.

Wie wird das steuerlich behandelt?

Steuerlich bleibt das Grundprinzip der Riester-Förderung erhalten: In der Ansparphase werden Beiträge und Zulagen gefördert, die spätere Auszahlung wird nachgelagert besteuert.

Das heißt:

Während der Ansparphase fallen auf Wertsteigerungen und Erträge im Altersvorsorgedepot keine laufenden Steuern an. Dividenden, Zinsen oder Kursgewinne werden also nicht jährlich wie in einem normalen Depot besteuert, sondern können im Vertrag weiterarbeiten.

Die eigenen Beiträge und der Zulageanspruch können wie bisher in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob über die Zulagen hinaus noch ein zusätzlicher Steuervorteil entsteht.

In der Auszahlungsphase werden die Leistungen dann mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Häufig ist dieser im Rentenalter niedriger als während des Berufslebens.

Kurzfazit

Das Altersvorsorgedepot ab 2027 soll die private Altersvorsorge einfacher und attraktiver machen. Besonders interessant ist die direkte Förderung: Wer 1.800 Euro pro Jahr einzahlt, kann bis zu 540 Euro Grundzulage erhalten. Familien profitieren zusätzlich von bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind. Steuerlich bleibt das Modell attraktiv, weil Erträge während der Ansparphase nicht laufend besteuert werden und erst später in der Auszahlungsphase steuerpflichtig sind.