Mit Erneuerbaren-Energien Erbschaftssteuer sparen

Immer häufiger trifft es die Kinder, Enkel, Nichten und Neffen. Aufgrund des weiter steigenden Privatvermögens (plus 28% in den vergangenen 5 Jahren in Deutschland) und unveränderter Freigrenzen beim Erben und Schenken müssen immer mehr Deutsche Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer zahlen. Was viele nicht wissen: Schon beim Erbe von der kinderlosen Tante fallen ab 20.000 Euro Erbschaftssteuern an. Die Details finden Sie in unserem Artikel Erben & Schenken: Was sollte man wissen?.

Eine eher selten beachtete Möglichkeit diese Steuer zu reduzieren ist das Verschenken oder Vererben von Projekten, also zum Beispiel Beteiligungen an Solarparks, Windkraftanlagen oder Blockheizkraftwerken.

Vor- und Nachteil dieser Geldanlagen: Da sie illiquide sind und in der Regel bis zum Ende der Laufzeit gehalten werden gibt es keine tagesaktuellen Preise, die für die Vererbund oder Schenkung verfügbar wären.

So gibt es zwar Zweitmarktbörsen für Projektanteile. Allerdings sind dort als Käufer regelmäßig Schnäppchenjäger und Profis tätig, während Verkäufer häufig aus der Not heraus verkaufen. Die Folge: meist werden Zweitmarktanteile unterhalb des tatsächlichen, inneren Wertes des Projektes gehandelt.

Noch wesentlich größere Vorteile bringen Projekte die „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ erzielen. In dem Fall kommt es bei der Erbschaft nämlich zur „Übertragung von Betriebsvermögen“, für das der Gesetzgeber bei Erfüllung einiger Voraussetzungen eine besondere Schonung vorsieht.

„Steuerliche Vorteile werden gewährt, wenn der Betrieb mindestens fünf Jahre fortgeführt wird“, sagt Gerhard Simon, Senior Director in der hep Gruppe, einem führenden Anbieter von Solarinvestments. Zusätzlich muss das Lohnniveau erhalten bleiben, was aber bei den Projekten in der Regel keine Herausforderung darstellt, da sie meist keine eigenen Angestellten haben.

Sind diese Bedingungen erfüllt, werden 85 Prozent des Betriebsvermögens von der Steuer freigestellt. Auch die weiteren 15 Prozent werden verschont, wenn das Betriebsvermögen maximal 150.000 Euro beträgt.

Beispielrechnungen zeigen: Wird Bargeld im Wert von 500.000 Euro vererbt, muss ein Enkel abzüglich seines persönlichen Freibetrags immer noch 300.000 Euro versteuern, bei 11% Erbschafts-Steuersatz 33.000 Euro.

Werden hingegen Fondsanteile in Höhe von 500.000 Euro – zum Beispiel eines gewerbesteuerpflichtigen Solar-Projekts – vererbt, muss keine Erbschaftssteuer entrichtet werden (Quelle: HEP Vertrieb, Angaben ohne Gewähr).

Ein schlechtes Gewissen braucht deshalb übrigens niemand zu haben. Es gilt die Aussage des verstorbenen Bundeskanzlers Helmut Schmidt: Pflicht hat, Steuern zu zahlen, der hat auch das Recht, Steuern zu sparen.

Über den Autor

Gerd Junker Gerd Junker ist Co-Gründer und Geschäftsführer der Grünes Geld GmbH. Gerd Junker: „Wir leben was wir tun! Und das ist ganz einfach, denn der doppelte Nutzen von grünen Geldanlagen ist überzeugend – die Welt verbessern und Rendite erhalten.“ Mehr zu ihm und Grünes Geld auf Xing, Facebook oder Twitter.

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