Einkommensgrenzen für VL Förderung stark erhöht

Künftig können rund 35 Millionen Deutsche von den Vorteilen der neu gestalteten VL-Förderung profitieren. Die Reform der VL-Förderung wurde im Januar 2024 eingeführt. Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind vielen Menschen in Deutschland entweder noch nicht vertraut oder erscheinen ihnen als zu kompliziert. Dennoch können durch VL-Beträge über die Jahre hinweg im besten Fall sogar „kostenlos“ mehrere tausend Euro angespart werden. Dies liegt daran, dass viele Arbeitgeber als eine Art „Anreiz“ bis zu 40 Euro pro Monat in den VL-Vertrag jedes Mitarbeiters einzahlen. Seit dem 1. Januar können doppelt so viele Menschen in Deutschland von der staatlichen Förderung profitieren, die zum VL-Sparbetrag hinzugefügt werden kann.

Gemäß Schätzungen des Bundesministeriums der Finanzen wären nunmehr 35,2 Millionen Deutsche berechtigt, eine staatliche Förderzulage zu erhalten, im Vergleich zu bisher rund 17 Millionen. Der Hintergrund ist eine erhebliche Anpassung der Einkommensgrenzen für die Zulage. Wer vermögenswirksame Leistungen in Aktienfonds oder einen Bausparvertrag investiert, kann künftig bis zu einem Einkommen von 40.000 Euro als Alleinstehender oder bis zu 80.000 Euro bei Verheirateten oder Lebenspartnern die staatliche Zulage erhalten. Die Gesamtzulage pro Jahr beträgt 123 Euro – 80 Euro bei Nutzung eines VL-Aktienfonds und 43 Euro bei einem Bausparvertrag.

Ein Tipp: Wenn Sie sich für die VL-Förderung interessieren, kommen Sie auf uns zu.

Es sind knapp 4.000 Euro alle 7 Jahre „kostenlos“ möglich. Für einen Bausparvertrag oder die Tilgung eines Immobilienkredits können 9 Prozent Förderzulage auf einen Maximalbetrag von 470 Euro beansprucht werden – das entspricht 43 Euro pro Jahr. Bei Aktienfonds sind es sogar 20 Prozent Zulage auf einen Maximalbetrag von 400 Euro – das sind 80 Euro pro Jahr. Die Sparzulage muss bei der Steuererklärung beim Finanzamt beantragt werden. Ein VL-Vertrag erstreckt sich über sieben Jahre, wovon sechs Jahre eingezahlt werden und das letzte Jahr als Ruhejahr dient. Erst nach Ablauf der sieben Jahre kann über das Geld verfügt werden.

Die Förderzulage stellt faktisch einen Bonus dar, ohne dass die Arbeitnehmer selbst finanziell etwas beitragen müssen. Arbeitgeber können außerdem freiwillig bis zu 40 Euro pro Mitarbeiter monatlich als VL zahlen. Bei einem VL-Aktienfonds beträgt die Gesamtsumme für den Arbeitnehmer 560 Euro pro Jahr, bestehend aus 480 Euro vom Arbeitgeber zuzüglich 80 Euro staatlicher Förderung. Hinzu kommt die Rendite bei einem Aktienfonds, sodass der Betrag im Laufe der Zeit zu einer beträchtlichen Summe anwachsen kann.

Die potenzielle Rendite zeigt sich anhand von Zahlen des Fondsverbands BVI. Im langjährigen Durchschnitt – von rollierenden 7-Jahres-Intervallen ab 1962 bis Ende 2022 – erzielten VL-Aktienfonds mit Schwerpunkt deutsche Aktien eine Rendite von 7,29 Prozent pro Jahr – ohne Sparzulage. Mit Sparzulage lag die Rendite pro Jahr sogar bei 10,26 Prozent. Über ein 7-Jahres-Intervall würde sich somit aus eingezahlten 2.880 Euro ein Betrag von 3.857 Euro ergeben.

Für Berechtigte lohnt sich das VL-Sparen auf jeden Fall: Selbst wenn ein Arbeitgeber keinen Beitrag zu einem VL-Vertrag leistet, bleibt immer noch die staatliche Förderung als zusätzlicher Bonus. Wer 400 Euro aus eigenen Mitteln in einen VL-Aktienfonds investiert und dafür 80 Euro bzw. 20 Prozent ‚on top‘ erhält, hat allein dadurch einen effektiven Renditehebel für den langfristigen Vermögensaufbau geschaffen.

Über die Autorin

Carmen Junker Carmen Junker ist Gründerin der Grünes Geld GmbH und Geschäftsführerin der Grünes Geld GmbH. Carmen Junker: „Ein Grund mein berufliches Wirken speziell auf die Nachhaltige Geldanlage auszurichten ist, die Welt ein Stück positiver zu gestalten mit den Mitteln und Kenntnissen die mir zur Verfügung stehen. Aus der Verantwortung für die kommende Generation und weil ich selbst noch einige Jahre auf diesem schönen Planeten verbringen möchte“.

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