Mehr Gehalt und mehr Geld auf der hohen Kante. Das wünschen sich die meisten Menschen. Gleichgültig, in welcher Position und mit welcher Vorbildung. Aber nicht jede Gehaltverhandlung läuft wie gewünscht. Umso verwunderlicher, dass viele Beschäftigte bei einem Geldgeschenk ihres Arbeitgebers nicht zugreifen – den Vermögenswirksamen Leistungen (VL).
Die Stiftung Warentest geht davon aus, dass aktuell mehr als 20 Millionen Beschäftigte einen Anspruch auf Vermögenswirksame Leistung besitzen. Dieser Zahl stehen lediglich 13 Millionen abgeschlossene Verträge gegenüber.
Vermögenswirksame Leistungen werden vom Arbeitgeber entweder freiwillig oder aufgrund der geltenden Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen monatlich gezahlt. Das Geldgeschenk kommt allen Mitarbeitern zu Gute – also auch schon Auszubildenden. Allerdings steht das Geld nicht als Zusatz-Bonbon zur freien Verfügung. Jedenfalls vorerst noch nicht, denn die Sparbeträge werden frühestens nach sieben Jahren ausbezahlt (z.B. bei Fondsparplänen, der lukrativsten Form von VL). Die Vermögenswirksamen Leistungen sollen vielmehr die Mitarbeiter dazu motivieren, frühzeitig finanzielle Rücklagen – eben ein kleines Vermögen – aufzubauen.
Je nach Branche und Region bewegen sich die monatlichen VL-Zahlungen des Arbeitgebers zwischen 6,65 Euro und immerhin 40 Euro. Beschäftigte in Teilzeit erhalten die Vermögenswirksamen Leistungen anteilig. Jeder kann die VL-Zahlungen des Arbeitgebers mit eigenen Geld einfach aufstocken.
Darauf zu verzichten ist sicher nicht sinnvoll, vor allem nicht bei niedrigem Einkommen. Denn der Staat fördert die in Inanspruchnahme von Vermögenswirksamen Leistungen mit einer Arbeitnehmersparzulage. Auch wer nicht die vollen 40 Euro von Seiten des Arbeitgebers erhält, kann den Sparbetrag aus eigener Tasche aufstocken und so staatliche Förderungen und steuerliche Entlastung voll ausschöpfen.
„Das Ganze ist mehr, als die Summe seiner Teile“
Woher rührt also die Gleichgültigkeit gegenüber den Vermögenswirksamen Leistungen? Zugegeben, der Begriff Vermögen lässt auf mehr hoffen. Jedoch schon der griechische Philosoph Aristoteles wusste: „Das Ganze ist mehr, als die Summe seiner Teile“ und auch der Volksmund besagt, dass wenig mehr ist, als nichts. Langer Rede kurzer Sinn: Vermögenswirksame Leistungen lohnen sich für jeden.
Wie hoch das kleine Zusatzvermögen am Ende des Erwerbsleben ausfällt, hängt davon ab, wie lange Vermögenswirksame Leistungen bezogen wurden und natürlich auch, wie diese angelegt wurden.
Die Qual der Wahl?
Vielleicht ist die hohe Zurückhaltung in Sachen Vermögenswirkamen Leistungen auch darin begründet, dass erst einmal wieder eine Entscheidung getroffen werden muss, denn auch bei Vermögenswirksamen Leistungen gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, Geld anzulegen.
Aber auch wenn zuerst einige Informationen notwendig sind, ist die Arbeitsteilung bei den VL für den Arbeitnehmer durchweg positiv: Denn der Arbeitnehmer entscheidet sich für einen VL-Vertrag, der Arbeitgeber zahlt dann die vertraglich zugesicherten Vermögenswirksamen Leistungen ein.
Bei der Wahl der passenden Anlageform für Vermögenswirksame Leistungen spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Bausparverträge zählen noch immer zu den beliebten Anlageformen dabei. Wer beispielsweise bereits eine private Baufinanzierung laufen hat, kann mit den Vermögenswirksamen Leistungen einen Teil der Schulden tilgen. Ansonsten sind Bausparverträge aktuell wegen der niedrigen Guthabenverzinsung und der niedrigen ANSpZ weniger interessant.
An Bedeutung gewonnen haben in den letzten Jahren Bank- und Fondssparpläne. Diese müssen jedoch auf für VL-Sparen geeignet sein.
Wer sich für die eine oder andere Möglichkeit entscheidet sollte wissen, dass diese Entscheidung alle sechs Jahre neu getroffen werden kann. Denn die Verträge laufen in der Regel über sieben Jahre. Dabei werden sechs Jahre lang Beiträge einbezahlt, dann ruht der Vertrag bis zum 31.12. In diesem siebten Jahr kann dann bereits mit einem neuen Vertrag gestartet werden. Einzige Ausnahme sind Bausparverträge. In diese muss sieben Jahre durchgehend eingezahlt werden.
Nach der Vertragslaufzeit kann jeder nach eigenen Vorstellungen über das angesparte Vermögen frei verfügen. Je nach Lebenssituation und den persönlichen Bedürfnissen. Dabei ist es durchaus sinnvoll, das Geld auch weiter zur Vermögensbildung einzusetzen oder sich aktiv mit der Planung des Ruhestandes zu befassen.
Vier Anlageformen für Vermögenswirksame Leistungen
1. Die solide Lösung: Baukredite tilgen
Wer gebaut hat, erfreut sich zwar seiner eigenen vier Wände, steht aber auch erst einmal einer erheblichen finanziellen Belastung gegenüber. Hier können die Vermögenswirksamen Leistungen von Arbeitgeberseite helfen, Bauspar- und Bankdarlehen zu tilgen. Da bei Bauspardarlehen meist Sondertilgungen möglich sind, ist diese Verwendung der Vermögenswirksamen Leistungen eine gute Option.
Die VL-Zahlungen des Arbeitgebers können dabei direkt auf das Darlehenskonto überwiesen werden. Alternativ kann die zuständige Bank aber auch bestätigen, dass VL-Zahlungen zur Tilgung der Schulden eingesetzt werden.
Wer seine Immobilie selbst nutzt, kann darüber hinaus eine Arbeitnehmersparzulage beantragen. Von diesem Geld vom Staat profitieren Beschäftigte mit niedrigem Einkommen. Bei einem zu versteuerndem Einkommen bis 17.900 Euro für Singles beziehungsweise 35.800 Euro für Verheiratete, zahlt der Staat 43 Euro im Jahr dazu.
Der Klassiker: Bausparen
Bausparen ist seit Jahrzehnten eine der beliebtesten Anlageformen der Deutschen. Schließlich verheißt die Kombination aus Sparplan und Kredit zur Immobilienfinanzierung ein eigenes Heim. Um die Vermögenswirksamen Leistungen sinnvoll anzulegen, ist ein Bausparvertrag nur dann interessant, wenn in näherer Zukunft eine Immobilie gekauft oder gebaut werden soll.
Ebenso bietet sich diese Anlageform auch an, wenn bereits ein Haus oder eine Eigentumswohnung vorhanden sind und Geld für etwaige Renovierungen, Modernisierungen oder Umbauten gespart werden soll. Wer sich für einen VL-Bausparvertrag entscheidet, erhält bis zu einer festgelegten Einkommensgrenze eine Wohnungsbauprämie als zusätzliche staatliche Förderung, allerdings nur dann, wenn nicht bereits die Arbeitnehmersparzulage genutzt wurde.
Bausparen mit Vermögenswirksamen Leistungen ist für Berufsanfänger interessant, die jünger sind als 25 Jahre. Sie erhalten einmalig eine staatliche Wohnungsbauprämie bei einer Vertragslaufzeit von sieben Jahren, auch wenn kein Eigenheim gebaut oder gekauft wird.
Auch wer keine Pläne für ein Eigenheim hegt, kann einen Bausparvertrag abschließen und mit den Vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers bezuschussen lassen. Teilweise erhalten Sparer bei Verzicht auf ein Darlehen auch eine bessere Verzinsung ihres Guthabens. Generell sind Bausparverträge jedoch wenig renditestark. Wer also älter als 25 Jahre ist und keine Bauvorhaben oder Kaufabsichten hegt, sollte unbedingt das Potenzial eines Bausparvertrags mit den Möglichkeiten eines Sparplans für Vermögenswirksame Leistungen vergleichen.
3. Sicherheit vor Rendite: Banksparplan
Sparen hat zwar in Zeiten der Null- und Niedrigzinsen sehr an Glanz eingebüßt, wer jedoch einen seine Vermögenswirksamen Leistungen nutzen will, weitere Aktivitäten und vermeintliche Risiken scheut, sollte sich mindestens für einen Banksparplan entscheiden. Dabei schließt der Arbeitnehmer einen für Vermögenswirksame Leistungen geeigneten Banksparplan ab und lässt die Leistungen des Arbeitgebers einzahlen.
Wer keinen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hat, muss sich dabei nicht einmal an die übliche Laufzeit von sechs Jahren Einzahlung und ein Jahr Vertragsruhe halten. Klingt einfach und sicher und ist es auch. Doch auch hier lohnt der Vergleich, denn eine Verzinsung unter der ein-Prozent-Marke muss nicht sein.
Viele Banken bieten für ihren Kunden allerdings Verträge mit einer siebenjährigen Laufzeit an. Dann erhalten VL-Sparer zwar auch nur eine geringe Grundverzinsung, nach Ablauf des Vertrags kommt allerdings noch ein Bonus dazu. Durch diese „Durchhalteprämie“ ist ein entsprechender Banksparplan um einiges attraktiver als beispielswiese ein Festgeldkonto.
4. Modern und renditestark: Fondssparplan
Wem die Rendite von Bausparvertrag und Banksparplan zu gering ist und die Schwankungen der Aktienmärkte akzeptiert, kann mit einem Fondssparplan für Vermögenswirksame Leistungen gute Ergebnisse erzielen. Wie hoch die Rendite genau ausfällt, steht zwar nicht von Anfang an fest. Durch den Anlagehorizont von sieben Jahren können jedoch Schwankungen optimal ausgeglichen werden.
Da nicht jeder Aktienfonds in Deutschland für die Anlage Vermögenswirksamer Leistungen zugelassen ist, sollten sich Arbeitnehmer von einem erfahrenen Finanzexperten beraten lassen. Die unabhängigen Berater, wie beispielsweise Grünes Geld, informieren nicht nur über die finanziellen Aussichten des Fondssparplans, sondern geben auch Einblick darüber, wie das Geld in den kommenden Jahren angelegt wird.
Denn auch Vermögenswirksame Leistungen können nachhaltig angelegt werden. Das Musterdepot Vermögenswirksame Leistungen von Grünes Geld etwa, investiert in rund einhundert Unternehmen, die nach ethischen und ökologischen Kriterien ausgewählt werden.
Dabei geht es zum einen um soziale Gerechtigkeit sowie Umwelt- und Klimaschutz. Zum anderen profitiert aber auch der jeweilige Anleger direkt durch gute Erträge. So hat sich der VL-Fonds von Grünes Geld in den vergangenen Kalenderjahren seit 2013 mit einer Rendite von 11,2 Prozent pro Jahr im Durchschnitt sehr rentabel entwickelt.
Um dieses Ergebnis zu erzielen, ist es jedoch wichtig, den Anlagehorizont von sieben Jahren – also sechs Jahre einzahlen, dann ruhen bis 31.12. – nicht zu unterschreiten. Nach Ablauf dieser Zeit kann das Geld ausgezahlt oder die Anlage weiter verlängert werden. Die Mindestanlagesumme beim Musterdepot Vermögenswirksame Leistungen beträgt 34 Euro monatlich.
Bis zu einer Einkommensgrenze von 20.000 Euro bei Alleinstehenden und 40.000 Euro für Verheiratete, werden Anleger außerdem staatlich gefördert. Es gilt das zu versteuernde Einkommen. Die Arbeitnehmersparzulage wird über die jährliche Steuererklärung beantragt und beträgt 20 Prozent der Vermögenswirksamen Leistungen, maximal jedoch 80 Euro im Jahr. Wer Vermögenswirksame Leistungen unterhalb der Höchstgrenze von 40 Euro erhält, kann den monatlichen Arbeitgeberzuschuss aus eigener Tasche aufstocken und so sein Sparvermögen erhöhen.
Achtung: Das zu versteuernde Einkommen auch um Kinderfreibeträge § 32 Abs. 6 EStG zu reduzieren ist, kann z.B. ein verheiratetes Ehepaar mit 4 Kindern selbst 68.000 Euro Jahreseinkommen noch Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage.
Fondssparen lohnt sich
Dass sich die Anlage der vermeintlich geringen Summen Monat für Monat durchaus rentiert, zeigt sich an folgender Prognose: Bei einer Anlagedauer von zehn Jahren und einer monatlich Einzahlung von 40 Euro Vermögenswirksamer Leistungen, kann sich der Anleger über 9.352 Euro (BVI-Methode) freuen. Immerhin fast das Doppelte der Einzahlungssumme.
Nachhaltig denken – frühzeitig anlegen
Auch wenn der Betrag, den Arbeitgeber als Vermögenswirksame Leistungen auszahlen, auf den ersten Blick gering erscheinen mag – auf Dauer kommt doch einiges zusammen. Daher sollten gerade junge Menschen das VL-Sparen nicht auf die lange Bank schieben, sondern möglichst früh – am besten direkt mit Berufseintritt – mit dem Vermögensaufbau starten. Denn wer hat schon Geld zu verschenken?
Nachhaltige Geldanlagen bieten dabei einen optimalen Einstieg, denn hier stimmen Inhalt und Ergebnis. Aber auch erfahrene Anleger interessieren sich zunehmend für ethische und ökologische Geldanlagen, deren Wert Wertentwicklung den Vergleich mit konventionellen Anlageformen längst nicht mehr scheuen muss. So schnitten, laut einer Studie der Berliner Steinbeis-Hochschule, im Vergleich nachhaltige Fonds in der Gesamtbetrachtung besser ab, als Fonds ohne Nachhaltigkeitsaspekte.