Die Rentenversicherung wurde wegen der Überalterung der Gesellschaft durch viele Reformen immer wieder angepasst. Hierdurch ist eine Versorgungslücke entstanden. Um diese zu schließen hat der Gesetzgeber die Riester Rente und die Basisrente eingeführt. Damit Sie diese optimal nutzen können, ist es sehr wichtig, die Merkmale dieser Rentenmodelle zu kennen. Was müssen Sie wissen?
Versorgungslücke
Ursache für die Rentenlücke, auch Versorgungslücke genannt, sind die durchgeführten Rentenreformen. Diese sind notwendig, da innerhalb der Rentenbeitragszahlern und Rentenbezieher ein demographischer Wandel stattfindet. Die Anzahl der erwerbstätigen Personen geht zurück, und die Zahl der Rentenbezieher steigt rapide. Ursache hierfür ist die Überalterung der Gesellschaft. Die wachsende Zahl der älteren Menschen sowie die längere Lebenszeit führen zu höheren Rentenzahlungen. Um dieser Entwicklung gerecht zu werden und das Rentensystem zu stabilisieren, werden weiter zukünftige Rentenreformen notwendig sein.
Unter der Versorgungslücke versteht man die Differenz der Rente zu dem bisherigen Nettoeinkommen. Dabei geht man davon aus, dass der bisherige Lebensstandard sich an dem Nettolohn orientiert hat. Mit Eintritt in die Rente kann dieser Lebensstandard nicht mehr aufrecht gehalten werden, Einschränkungen beim Lebensstandard sind notwendig. Entscheidend für die Höhe der Versorgungslücke ist die jeweilige Höhe der Rentenbezüge. Die bisherigen Rentenreformen haben das Niveau der Rentenbezüge verringert. Dementsprechend hat sich die Versorgungslücke stetig vergrößert. Es ist auch zukünftig damit zu rechnen, dass sich dieser Trend fortsetzt.
Riester Rente
Bei der Riester Rente handelt es sich um eine staatlich geförderte privatfinanzierte Zusatzrente. Die staatliche Förderung besteht einerseits in der Zahlung einer Zulage, zum anderen in der steuerlichen Absetzbarkeit bei den Sonderausgaben.
Der Anlass für die Einführung der Riester Rente war die Rentenreform von 2000/2001. Dabei wurde das Rentenniveau von 70 % auf 67 % reduziert. Das Rentenniveau bezieht sich dabei auf einen idealtypischen Rentner, der 45 Jahre gearbeitet und in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Diese Konstellation trifft für viele heutige und zukünftige Rentner immer weniger zu. In den Erwerbsbiographien gibt es Zeiten der Unterbrechung durch Arbeitslosigkeit, Kindererziehung und Selbstständigkeit. Maßgebend ist letztendlich der individuelle Einzahlungsverlauf in die Rentenkasse. Das jeweilige Rentenniveau bezieht sich auf den letzten Nettolohn.
Als Ausgleich für die Herabsetzung des Rentenniveaus auf 67 % hat der Gesetzgeber das Altersvermögensgesetz 2002 eingeführt.
Der damalige Minister für Arbeit und Sozialordnung war Walter Riester, somit wurde die Rente aus dem Altersvermögensgesetz im allgemeinen Sprachjargon als „Riester Rente“ bezeichnet.
Berechtigte Personen der Riester Rente
Hier unterscheidet man zwischen unmittelbar berechtigten Personen und mittelbar berechtigte Personen.
Unmittelbar berechtigte Personen
Dies sind alle rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, sowie freiwillig gesetzlich rentenversicherte Personen.
Dieser Gruppe gleichgestellt sind Personen, die zwar keine Beiträge leisten, rentenmäßig jedoch so gestellt sind, als würden sie einzahlen. Hierzu gehören:
* Bezieher von Arbeitslosengeld
* Bezieher von Krankengeld
* Bezieher von Arbeitslosengeld II (auch Hartz IV genannt)
* Wehr- und Zivildienstleistende
* Bezieher von vollständiger Erwerbsminderungsrente
* Personen, die sich in der gesetzlichen Kindererziehungszeit befinden und Kindererziehungszeiten beantragt haben
Zu den unmittelbar berechtigten Personen zählen auch Beamte, Richter sowie sonstige staatliche Amtsträger.
Mittelbar berechtigte Personen
Mittelbar berechtigt sind Personen, die keine eigenen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, deren Ehe- oder Lebenspartner jedoch unmittelbar berechtigt sind. Voraussetzung ist, dass sie nicht dauernd vom Partner getrennt leben und beide ihren Wohnsitz in der Europäischen Union haben.
Beiträge zur Riesterrente
Auch hier wird unterschieden zwischen unmittelbar berechtigten Personen und mittelbar berechtigten Personen.
Die unmittelbar berechtigten Personen zahlen 4 % ihres Bruttoeinkommens des Vorjahres in die Riester-Versicherung ein. Der maximal geförderte Einzahlungs-Betrag beträgt 2.100 Euro. Der Netto-Eigenbeitrag ergibt sich, wenn man von dem Regelbeitrag oder der Höchstgrenze die Zulagen abzieht.
Der gesetzliche Mindestbeitrag für mittelbar berechtigte Personen beträgt 60 Euro im Kalenderjahr. Höhere Beitragseinzahlungen sind möglich.
Staatliche Förderung
Damit möglichst viele Personen eine solche privat finanzierte Rentenversicherung in Anspruch nehmen, fördert der Staat diese Zusatzrente in zweierlei Hinsicht.
Die Förderung besteht erstens in der Zahlung von Zulagen, die direkt in den Riester-Vertrag einfließen. Die derzeitige Grundzulage für den Versicherungsnehmer beträgt 154 Euro. Die Grundzulage im ersten Jahr erhöht sich um 200 Euro, wenn die Person jünger als 25 Jahre ist.
Zusätzlich wird für jedes Kind eine Zulage gezahlt. Voraussetzung ist, dass für das Kind Kindergeld gezahlt wird. Bei der Höhe der Kinderzulage wird nach dem Geburtsdatum unterschieden.
Für Kinder, die vor 2008 geboren sind, beträgt die Kinderzulage 185 Euro pro Jahr. Für Kinder, die nach 2008 geboren wurden, beträgt die Zulage 300 Euro.
Die Zulagen für die Kinder können dem Riester-Vertrag des Vaters oder dem Vertrag der Mutter zugeordnet werden. Wird nichts angegeben, werden sie automatisch der Mutter zugeordnet. Ist eine Zuordnung zum Vertrag des Vaters erwünscht, ist eine diesbezügliche Erklärung erforderlich. Die Erklärung der abweichenden Zuordnung ist von beiden Elternteilen zu unterschreiben.
Die Höhe der jeweiligen Zulage hängt von dem Einzahlungsbetrag ab. Wird ein geringerer Beitrag als der erforderliche Betrag eingezahlt, werden die Zulagen ebenfalls nur anteilig gewährt. Dieses Prinzip gilt auch für die Zulage der mittelbar berechtigten Personen. Deren Förderung ist abhängig von dem Einzahlungsbetrag des unmittelbar berechtigten Partners.
Beispiel 1:
Der Ehemann hatte im Vorjahr als Angestellter ein Bruttoeinkommen von 40.000 Euro. Seine Ehefrau ist nicht berufstätig. Sie haben zwei Kinder, eins ist 2007 geboren und das Zweite ist 2009 geboren. Kinder werden dem Ehemann zugeordnet.
Ermittlung des Riesterrenten Eigenbeitrages
4 % von 40.000 Euro = 1.600 Euro
./. Grundzulage 154 Euro
./. Kinderzulage 185 Euro (für Kind, das 2007 geboren ist)
./. Kinderzulage 300 Euro (für Kind, das nach 2008 geboren ist)
Sein jährlicher Eigenbeitrag ist also 961 Euro.
Ehefrau ist mittelbar berechtigt.
Jahreseigenbeitrag 60 Euro
Grundzulage 154 Euro
Zahlt der Ehemann nur die Hälfte des Eigenbetrages, als 480,50 Euro werden sämtliche Zulagen, auch die der Ehefrau, nur zur Hälfte dem Riester Vertrag gutgeschrieben.
Beispiel 2:
Beamter hat ein Bruttoeinkommen im Vorjahr von 60.000 Euro. Er ist ledig und hat keine Kinder.
Ermittlung des Eigenbeitrages
4 % vom Bruttoeinkommen = 2.400 Euro
Maximal geförderter Betrag 2.100 Euro
./. Grundzulage 154 Euro
Jahreseigenbeitrag 1.946 Euro
Steuerliche Förderung
Neben den staatlichen Zulagen wird die Riester Rente auch noch steuerlich gefördert. Der eingezahlte Betrag in das Riester-Produkt kann als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Neben der eigenen Beitragsleistung werden auch die Zulagen als Sonderausgaben anerkannt. Diese Möglichkeit der steuerlichen Förderung ist insbesondere für besser verdienende Personen vorteilhaft. Das Finanzamt führt stets eine Günstiger-Berechnung durch und überprüft dabei die Vorteilhaftigkeit bezüglich Zulagen und Steuerersparnis.
Vertragsarten und Zinsbesteuerung
Als Riester-Produkte eignen sich 4 Vertragsarten. Diese sind
- Fondsparplan
- Banksparplan
- Versicherungsvertrag
- Bausparvertrag
Bei all diesen Produkten gilt, dass die jährlichen Zinsen während der Ansparphase steuerfrei sind. Man spricht hier von einer Steuerverlagerung nach hinten. Das bedeutet, dass die Beiträge zwar steuerfrei sind, nicht jedoch die späteren Rentenbezüge. Diese unterliegen dann dem individuellen Steuersatz. Bei Rentenbezug dürfte dieser Steuersatz in der Regel niedriger sein als der während der Ansparphase. Durch die zeitliche Verschiebung und durch diesen Effekt spart man schließlich spürbar Steuern.
Auszahlung des Guthabens aus dem Riester-Vertrag
Vom Grundsatz her ist vorgesehen, dass eine Verrentung des Guthabens erfolgt. Das resultiert daraus, dass der Gesetzgeber primär die Altersabsicherung fördern möchte. Jedoch kann bei Renteneintritt eine Auszahlung erfolgen. Bis zu 30 % des Guthabens können einmalig ausgezahlt werden. Erfolgen höhere Auszahlungen, ist dies förderschädlich. Dies hat zur Folge, dass die Zulagen entfallen und eine Nachbesteuerung stattfindet. Der ausgezahlte Betrag unterliegt der Besteuerung und führt dazu, dass die Rentenzahlungen aus dem Riester-Vertrag niedriger ausfallen.
Eine weitere Besonderheit ist die Verwendung des Riester-Guthabens für die Anschaffung von Wohneigentum. Diese Form der Verwendung wird als Wohnriester bezeichnet. Wohneigentum ist die beste Anlageform gegen Altersarmut. Statistiken zeigen, dass Rentner mit einer Wohnimmobilie einen höheren Betrag der Rente zur freien Verfügung haben. Dies hat der Gesetzgeber erkannt und ermöglichte die vorzeitige Verwendung des Guthabens für Wohnzwecke. Das Guthaben samt Förderzulagen darf verwendet werden zum Kauf oder Neubau von Wohneigentum, zur Entschuldung bestehender Immobiliendarlehen oder für gezielte altersgerechte Modernisierungskosten.
Basisrente
Sie wird umgangssprachlich auch Rürup-Rente, nach dem Ökonom und Rentenexperte Bert Rürüp, bezeichnet. Ähnlich wie die Riester Rente ist das Ziel der Basisrente den Aufbau einer kapitalgedeckten privaten Zusatzrente zu fördern. Sie wurde 2005 als weiterer Baustein der Altersvermögenssicherung eingeführt. Sie kann von allen Personen genutzt werden, richtet sich jedoch insbesondere an Selbstständige und Freiberufler. Diese unterliegen überwiegend nicht der Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Basisrente ermöglicht dieser Personengruppe somit den gezielten zusätzlichen Aufbau einer Alterssicherung.
Staatliche Förderung
Die staatliche Förderung der Basisrente besteht darin, dass die Beiträge zu dieser Versicherungsform steuerlich als Sonderausgaben absetzbar sind. Somit kann sich über die gesamte Einzahlungslaufzeit ein erheblicher Steuerspar-Effekt ergeben. Analog der Riester Rente handelt es sich auch hier um eine nachgelagerte Besteuerung, das bedeutet, dass die Rentenzahlungen voll steuerpflichtig sind.
Besonderheiten der steuerlichen Absetzbarkeit
Die Höhe der steuerlichen absetzbaren Sonderausgaben betragen in 2015 bei ledigen Personen 22.172 Euro und für Eheleute 44.344 Euro. Allerdings gibt es bezüglich der Höhe der Absetzbarkeit die Besonderheit, dass der absetzbare Teil sich jährlich um 2 % erhöht. In 2015 beträgt dieser Gesamtanteil 80 %. Ab dem Jahr 2025 können 100 % der Beitragszahlungen abgesetzt werden.
Produkte der Basisrente
Aktuell gibt es 3 Produktarten für diese Form der Altersvorsorge. Diese sind
- traditionelle Rentenversicherung
- fondsgebundene Rentenversicherung
- Fondssparen
Auszahlung der Basisrente
Die Besonderheit bei der Basisrente ist, dass diese nur als laufende Rentenzahlungen möglich sind. Einmalauszahlungen wie bei der Riester Rente gibt es hier nicht. Es besteht zudem kein Kapitalwahlrecht wie bei normalen Rentenversicherungen.
Die Rentenlaufzeit endet mit dem Tod der begünstigten Person. Eine Übertragung auf Ehepartner oder weiterer Rentenzahlungen an Hinterbliebene ist nicht vorgesehen. Versicherungsgesellschaften haben kombinierte Versicherungsprodukte angeboten, die solch eine Absicherung beinhalten. Hier muss jedoch vorher geklärt werden, dass diese nicht steuerschädlich sind.
Weitere Besonderheiten der Basisrente
Ähnlich wie die Riester Rente wird die Rürup Rente in der Ansparphase nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Auch im Falle eines Konkurses bleibt der Vertrag unangetastet. Dies ist ein bedeutender Vorteil für Selbstständige und Freiberufler.
Wertsteigerungen bei fondsgebundenen Rentenversicherungen und Fondssparplänen bleiben steuerlich ebenfalls unberücksichtigt.
Die Basisrente kann mit einer Berufsunfähigkeitsrente kombiniert werden. Beide Beiträge sind abzugsfähig, sofern der Anteil der Berufsunfähigkeitsversicherung kleiner ist als 50 %.
Beurteilung beider Rentenformen
Der Gesetzgeber hat mit diesen beiden Rentenformen eine Ergänzung zu der gesetzlichen Rentenversicherung und der betrieblichen Altersversorgung geschaffen. Diese Form der zusätzlichen Altersvorsorge wird im Zuge weiterer Rentenreformen immer wichtiger. Die Versorgungslücke zu reduzieren und eine bedarfsgerechte Altersvorsorge aufzubauen sind unumgänglich.
Insbesondere die Basisrente ermöglicht es den selbstständigen Personen und den Freiberuflern eine kapitalgedeckte private Rentenversicherung aufzubauen. Aber auch gutverdienende Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung haben die Möglichkeit eine zusätzliche Altersvorsorge zu betreiben. Hierdurch können Steuerzahlungen in Altersvorsorge umgewandelt werden.
Es gibt jedoch auch negative Kommentare zu beiden Rentenmodellen. Der Hauptkritikpunkt zu den Rentenprodukten sind die hohen Kosten. Hierdurch wird die Rendite der Altersvorsorge verringert. Ein weiterer Kritikpunkt bei der Riesterrente ist, dass das Bezugsalter bis zur Rentabilität der Rentenmodelle sehr hoch ist. Stirbt der Begünstigte vorher, war die Einzahlung ein Verlustgeschäft. Kritisiert wird auch, dass gerade Geringverdiener kaum eine Möglichkeit der Altersvorsorge haben. Zudem wird die spätere Rentenzahlung auf die Grundsicherung angerechnet. Somit ist für diese Personen eine private Altersvorsorge wenig sinnvoll.
Viele dieser Kritikpunkte haben eine gewisse Berechtigung. Jedoch muss man berücksichtigen, dass auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Tod verfallen. Auch hier kann die Situation entstehen, dass die Einzahlungssumme deutlich höher war als die Summe der Rentenauszahlungen.
In der nachfolgenden Tabelle werden beide Rentenmodelle bezüglich Möglichkeit und Vorteilhaftigkeit beurteilt. Somit erhalten Sie eine Entscheidungsgrundlage für Ihre persönliche Situation.
Vergleich Pro und Contra staatlich geförderter Vorsorgewege
Name | Riester Rente | Basisrente | Bemerkungen |
---|---|---|---|
Erwerbsstatus | |||
Angestellte | |||
– Niedriges Einkommen | optimal | weniger geeignet | |
– Mittleres Einkommen | optimal | ||
– Hohes Einkommen | optimal | gut geeignet | |
Angestellte pflichtversichert in berufsständigen Versorgungswerken | Riester: Mitglieder von Versorgungswerken sind nicht förderfähig | ||
– Niedriges Einkommen | nicht möglich | weniger geeignet | |
– Mittleres Einkommen | nicht möglich | ||
– Hohes Einkommen | nicht möglich | ||
Selbstständige | nicht möglich | optimal | Riester: Pflichtmitglieder in der gesetzl. Rentenversicherung sind förderfähig |
Selbstständige gefördert über Ehegatte | weniger geeignet | optimal | |
Beamte | optimal | gut geeignet | |
Einkommen | |||
Unterhalb Beitragsbemessungsgrenze gesetzl. Krankenversicherung | optimal | Riesterförderung ist höher als Förderung Basisrente | |
Oberhalb Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzl. Krankenversicherung | optimal | gut geeignet | |
Art der Krankenversicherung | |||
gesetzlich | optimal | gut geeignet | |
privat | gut geeignet | gut geeignet | |
Flexible Beiträge | |||
erhöhen | gut geeignet | gut geeignet | Bis zur maximalen Obergrenze |
aussetzen (temporär) | gut geeignet | gut geeignet | Je nach Produktart sind Mindestwerte notwendig |
reduzieren | gut geeignet | gut geeignet | Vertrag ursprünglich auf höhere Summe kalkuliert |
freistellen | gut geeignet | gut geeignet | Mindestwerte beachten |
Kapitalentnahme | Rürup: keine Kapitalauszahlung erlaubt | ||
während der Einzahlungsphase | weniger geeignet | nicht möglich | Riester: im Rahmen der Wohnriester-Förderung möglich |
zu Beginn der Rentenphase | weniger geeignet | nicht möglich | Riester: 30 % des Kapitals möglich |
Flexibilität Rentenbeginn | |||
vorziehen | Gesetzliches Mindestalter von 62 Lebensjahren beachten | ||
aufschieben | gut geeignet | optimal | Riester: maximal bis zum 85. Lebensjahr, gesetzl. Mindestalter von 62 Lebensjahren beachten |
Renditechancen | gut geeignet | optimal | Riester: Beitragsgarantie. Beitragsanteile oberhalb der Garantie können renditeorientiert angelegt werden |
Rürup: keine Vorgaben | |||
Vererbbarkeit | weniger geeignet | nicht möglich | Riester: förderunschädlich an Ehegatte und Lebenspartner/-gefährte und kindergeldberechtigte Kinder; förderschädlich ist auch eine freie Vererbbarkeit möglich |
Rürup: nur mit zusätzlichem Hinterbliebenenschutz, Kinder sind nach Ehegatten erbberechtigt (Auszahlung nur als Rente) | |||
Hinterbliebenenabsicherung | weniger geeignet | ||
Hartz IV-Sicherheit | optimal | gut geeignet | Nur in der Einzahlungsphase, nicht in der Auszahlungsphase im Rahmen der Grundsicherung |
Riester: unpfändbar | |||
Rürup: abgesehen von Einzelfällen unpfändbar | |||
Zuschussmöglichkeit des Arbeitgebers | nicht möglich | nicht möglich | |
Einfachheit des Antrages auf staatliche Förderung | gut geeignet | Riester: jährlich über die Steuererklärung und einmaligen Dauerzulagenantrag | |
Rürup: jährlich über Steuererklärung | |||
Dynamischer Ausbau der staatlichen Förderung | weniger geeignet | Riester: im Rahmen der Förderobergrenze möglich, aber keine weitere Ausbaustufen | |
Rürup: im Rahmen der Obergrenze von 22172 Euro (wird bis zum Jahr 2025 schrittweise) jährlich für Ledige möglich (Verheiratete: 44344 Euro) | |||
Absicherung des Risikos von Berufsunfähigkeit | Nicht möglich | optimal | Rürup: Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sind in Kombination mit dem Hauptvertrag ebenfalls steuerlich absetzbar (Arbeitgeber ist nicht in die Vertragsabwicklung involviert) |
Über den Autor
Gerd Junker Gerd Junker ist Co-Gründer und Geschäftsführer der Grünes Geld GmbH. Gerd Junker: „Wir leben was wir tun! Und das ist ganz einfach, denn der doppelte Nutzen von grünen Geldanlagen ist überzeugend – die Welt verbessern und Rendite erhalten.“ Mehr zu ihm und Grünes Geld auf Xing, Facebook oder Twitter.