Alles über die (fondsgebundene) Basisrente in einem einzigen Artikel

Mit den richtigen Fonds wird die Basisrente nachhaltig.

Die Basisrente stellt für Selbständige die nahezu perfekte Altersvorsorge dar. Mit den richtigen Fonds ist sie zudem auch nachhaltig. Außerdem verspricht die Steuerförderung attraktive Erträge. 

Selbständige müssen privat vorsorgen, da die gesetzliche Rente oftmals nicht greift. Die Basisrente wird auch nach ihrem Erfinder, dem Ökonomen Bert Rürup, oftmals Rürup-Rente genannt. Als geförderte Altersvorsorgeform wurde sie für Selbständige eingeführt, da für diese Gruppe andere steuerlich geförderte Altersvorsorgekonzepte wie die Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge nicht zugänglich sind.

Ideal eignet sich die Basisrente für die Altersvorsorge von Gutverdienern und von Menschen über 50. Auch Frauen können besonders von der Basisrente profitieren.

Die Basisrenten-Altersvorsorge lässt sich auch mit ethisch-ökologische Anlagekriterien ausstatten. Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie zusammengefasst. In diesem Artikel erfahren Sie alles über die Basisrente, so dass Sie außer diesem Artikel von Grünes Geld, erfahrenen Experten für nachhaltige Geldanlage, keinen weiteren zu lesen brauchen.

Was sind die Vorteile einer Basisrente?

Im Vergleich zu anderen staatlich geförderten Möglichkeiten der Altersvorsorge steht die (fondsgebundene) Basisrente sehr gut da.

  • Das wesentlich höhere Volumen von 25.639 Euro pro Jahr für Ledige und 51.278 Euro pro Jahr bei Verheirateten ermöglichen es Gutverdienern, die einen hohen Steuersatz haben und hohe Beiträge leisten wollen, dies auch gefördert tun zu können. Insbesondere ist dies für die Generation 50 plus, denen nur noch wenig Zeit bis zur Rente bleibt, wichtig.
  • In der Basisrente kann auf die Bruttobeitragsgarantie verzichtet werden. Dies erhöht die Rendite und damit die Rentenhöhe.
  • Das Fördervolumen kann familienintern verteilt werden, denn die Basisrente kann von jedem abgeschlossen werden.

Wie funktioniert die Basisrente?

Die Basisrente ist sehr einfach hinsichtlich der steuerlichen Förderung. Die Beiträge können als Sonderausgaben angesetzt werden und wirken damit steuermindernd. Bei der Einführung 2005 konnten nur 60 Prozent der gezahlten Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Inzwischen sind es 100 Prozent. Auch der Höchstbeitrag steigt jährlich. 2023 liegt für Ledige der Höchstbeitrag bei 26.528 € (Verheiratete: 53.056€).

Jahrsteuerlich absetzbar in der AnsparzeitAnteil der Besteuerung im Rentenbezug
200560%50%
202294%82%
2023100%83%
2025100%85%
2039100%99%
2040100%100%

Leisten Sie im Jahr 2023 eine Einzahlung von 10.000€ davon sind 10.000€ steuerlich absetzbar. Gerechnet mit dem aktuellen Spitzensteuersatz ergeben sich rund 4.225 € Steuerersparnis.

Wie wird die Basisrente in der Rentenphase besteuert?

Die Basisrente wird im Rentenbezug besteuert. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2025 unterliegen 85 Prozent (siehe obige Tabelle) der ausgezahlten Rente der Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz. Es bleibt dauerhaft bei diesem prozentualen Anteil für die Steuerpflicht. Der steuerfreie Anteil der sich aus dem Rentenbeginnjahr ergibt bleibt auf Dauer steuerfrei.

Im Renteneintrittsjahr 2025 sind dies 15 Prozent steuerfreier Rentenanteil. Wer allerdings erst 2040 in Rente geht, der muss 100 Prozent der Rente versteuern. Da der persönliche Steuersatz in der Rentenzeit jedoch meist geringer ist als im aktiven Berufsleben, ist es für die dennoch lohnenswert.

Ein Beispiel:

Rentenbeginnjahr: 2025Rentenhöhe brutto: 100€steuerfreier Anteil:steuerpflichtiger Anteil:
  15€85€
Steuersatz: 30 Prozent  davon 25,50€ Steuerabzug
Nettorente:74,50€  

Welche Kritik gibt es an der Basisrente?

Ziel des Gesetzgebers war es mit der Basisrente ein Pendant zur gesetzlichen Rentenversicherung zu schaffen. Somit wurde die Basisrente als lebenslange Leibrente entwickelt. Das bedeutet eine Zahlung der Rente bis zum Tod – auch wenn das Kapital längst aufgezehrt wäre. Die Möglichkeit der Kündigung oder einer Kapitalauszahlung ist ausgeschlossen. Ein Stoppen der Beitragszahlung ist jedoch möglich.

Eine Zweckentfremdung der angesparten Altersvorsorge für anderes als die Rente ist ausgeschlossen. Der Kauf eines Segelbootes mit 70 finanziert durch eine Einmalauszahlung ist somit nicht möglich. Dies ist allerdings nicht nur negativ. Gerade für Selbständige, die beispielsweise bei schlechter Auftragslage auf die Rücklagen zugreifen würden, ist es ein Vorteil, dass die Altersvorsorge somit definitiv nicht aufgezehrt wird. Die Einschränkungen bei der Vererbung sind jeoch nicht einfach bei Seite zu wischen.

Wie kann ich die Basisrente vererben?

Wie die gesetzliche Rente ist die Basisrente nur sehr eingeschränkt hinsichtlich Vererbbarkeit. Der Ehepartner oder die kindergeldberechtigten Kinder bekommen nicht das vorhandene Kapital in Form eines Einmalbetrages ausgezahlt sondern ebenso als Leibrente. Üblich ist es, das Restkapital im Todesfall als Leibrente für den verwitweten Ehegatten auszuzahlen. Bei einer vereinbarten Rentengarantiezeit auch nur für diese garantierte Dauer. Ein Fallbeispiel: Im Vertrag wurde eine Rentengarantiezeit von 10 Jahren vereinbart. Der Basisrentenberechtigte verstirbt im 6. Jahr der Rentenzahlung. Die Rente wird an den Ehegatten noch 4 weitere Jahre ausgezahlt.

Wenn kein Ehegatte und keine kindergeldberechtigten Kinder vorhanden sind, begünstigt das Guthaben im Todesfall die Versicherten-gemeinschaft. Erklärung: Max Maier, 69 ist geschieden, lebt hin und wieder mit wechselnden Partnerinnen zusammen. Seine Kinder aus erster Ehe sind längst erwachsen und stehen auf eigenen Füßen. Herr Maier verstirbt, die aktuelle Partnerin erbt nicht, da sie nicht verheiratet waren. Die Kinder sind nicht mehr kindergeldberechtigt bleiben also ebenfalls unberücksichtigt. Das Guthaben in der Basisrente des Herrn Maier geht auf die Versicherung über, welche mittelbar das Versichertenkollektiv damit begünstigt.  Somit ein Vorteil für die Langlebigen.

Welchen Vorteil hat die fondsgebundene Variante?

In Form einer fondsgebundenen Rentenversicherung oder als Fondssparplan hat die Basisrente einen großen Vorteil. Während bei klassischen Basisrentenversicherungen im Niedrigzinsumfeld mit einer geringen Gesamtverzinsung zu rechnen ist, kann mit der fondsgebundenen Variante eine höhere Rendite erzielt werden. Hierbei werden die Chancen des Kapitalmarktes durch gute Aktienfonds zusammen mit der steuerlichen Absetzbarkeit zu einem Renditeturbo kombiniert. Um dies zu verdeutlichen folgendes Beispiel:

Eva, 30 Jahre alt, selbständige Modedesignerin, Jahreseinkommen 50.000€, spart jährlich gleichbleibend 5.000€, 37 Jahre lang bis zur Rente. Annahmen: Wertentwicklung *Fonds nach Kosten 5%; Grenzsteuersatz Ansparzeit 40%, Durchschnittssteuersatz 24%, Steuersatz Rentenbezugszeit 30%

Beitrag gesamt vor Steuer:Abzugsfähiger Betrag:Steuerersparnis:Beitrag nach Steuer:verrentbares Kapital mit 67 Jahren:monatliche Rente brutto:monatliche Rente netto
185.000€182.900€69.965€115.034€401.805€1.559€1.261€

Gleiches Beispiel als klassische Variante:

Beitrag gesamt vor Steuer:Abzugsfähiger Betrag:Steuerersparnis:Beitrag nach Steuer:verrentbares Kapital mit 67 Jahren:monatliche Rente brutto:monatliche Rente netto:
185.000€182.900€69.965€115.034€295.813€1.148€986€
     garantierte Rente: 550€ 

Für kurzlaufende Verträge sollte dennoch die klassische Vertragsvariante gewählt werden. Gerade für Anlagezeiten von nur 3 bis 7 Jahren können die Börsenschwankungen zu unberechenbar sein.

Lohnt sich die Basisrente wenn ich über 50 bin?

Die steuerliche Förderung bringt für die Generation 50plus besondere Vorteile mit sich. In der Ansparzeit liegt die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge über dem späteren Besteuerungsanteil der Rente, das wirkt sich positiv aus.

Ein 58 Jähriger dachte 2022 an 5 Beitragsjahre und Rentenbeginn mit 63. Das zu versteuernde Einkommen des Ehepaars beträgt 100.000€.  Der Jahresbeitrag liegt bei 15.000€. Tarif: klassische Anlage ohne Fondsrisiko. Die steuerliche Abzugsfähigkeit sieht folgendermaßen aus:

  • 2022: 94% steuerlich absetzbar
  • 2023: 100% steuerlich absetzbar
  • 2024: 100% steuerlich absetzbar
  • 2025: 100% steuerlich absetzbar
  • 2026: 100% steuerlich absetzbar

Im Durchschnitt werden die Beiträge somit zu 98,8 Prozent von der Steuer abgesetzt. Die Rente dagegen muss nur mit einem Steueranteil von 87,2 Prozent versteuert werden. Es ergibt sich daraus ein „Steuergewinn“ von 11,6 Prozent. Zudem kommt das in der Regel höhere Einkommen in den letzten Jahren der Berufstätigkeit, das meist mit Rentenbeginn absinkt. Dies führt zu einer hohen Steuererstattung in den Ansparjahren. Der Grenzsteuersatz für die Versteuerung der Rente liegt in der Regel niedriger als der Satz, welcher für die Abzugsfähigkeit der Beiträge in der Ansparzeit angewandt wird.

Beginnt die Rente im Jahr 2026 mit einer Rentenzahlung von 289€ werden nur 86% der Rente als steuerpflichtiger Anteil angesetzt. Somit gelten in diesem Beispiel 248,54€ als steuerpflichtige Einnahme. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 35 Prozent ergäbe sich eine Nettorente von 202 €.  Bei einem niedrigeren Steuersatz würde es noch besser aussehen.

Was wenn der Ehepartner nicht genügend gesetzliche Rentenansprüche hat?

Ein Vorteil der Basisrente ist, dass sie von jedem abgeschlossen werden kann. Oftmals besteht die Situation, dass der gut verdienende Ehemann bereits ausreichend Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rente, Versorgungswerken und betrieblicher Altersvorsorge hat. Die Ehefrau hat aufgrund unterbrochener Erwerbsbiographie z. B. durch Kindererziehungszeiten und Teilzeitarbeit nur geringe Versorgungsansprüche. Eine Basisrente kann als familieninterner Versorgungsausgleich in Betracht gezogen werden um die Rentenansprüche der Ehefrau aufzuwerten. Inzwischen werden bei Rentenversicherungsverträgen unisex Tarife kalkuliert. Das bedeutet es gibt keinen Unterschied mehr in der Rentenhöhe zwischen einer längerlebenden Frau oder um einem statistisch früher versterbenden Mann. Da Frauen statistisch eine höhere Lebenserwartung haben, ist es gut eine Basisrente für die Ehefrau abzuschließen.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Ein Ehepaar zahlt über zehn Jahre hinweg pro Jahr 12.000 Euro in eine klassische Basisrente der Ehefrau ein. Mit Förderung kommt der Vertrag auf eine Rendite von knapp 4 Prozent. Um mit einem festverzinslichen Wertpapier, das der Abgeltungssteuer unterliegt, auf diese Rendite zu kommen müsste diese etwa 5,5 Prozent pro Jahr erwirtschaften.

Folgende Sätze gelten beispielhaft für eine 53-Jährige, die in 10 Jahren mit 63 in Rente geht:

  • durchschnittliche Abzugsfähigkeit der Beiträge: 98,8 %
  • steuerpflichtiger Anteil der Rente (Jahr 2032): 92 %
  • unterm Strich ein „Steuerplus“ von +6,8 %

Welches Fazit gilt für die Basisrente?

Die steuerliche Absetzbarkeit von aktuell 94% (2022) der Beiträge bringt bei der Basisrente, gleichgültig ob klassisch mit kurzen Laufzeiten oder für lange Laufzeiten als fondsgebundene Variante, eine gute Rendite. Die Basisrente ist einfach konzipiert: keine umständlichen Zulagenanträge oder aufwändige Bedingungen mit Bruttobeitragsgarantie. Die Förderung ermöglicht, dass für den Ausgleich einer Versorgungslücke weniger netto investiert werden muss. Aufgrund der längeren Lebenserwartung ist es besonders für Frauen attraktiv. Auch für die Generation 50plus ist es mit der hohen Beitragsmöglichkeit und dem „Steuergewinn“ interessant.

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Über die Autorin

Carmen Junker Carmen Junker ist Gründerin der Grünes Geld GmbH und Geschäftsführerin der Grünes Geld GmbH. Carmen Junker: „Ein Grund mein berufliches Wirken speziell auf die Nachhaltige Geldanlage auszurichten ist, die Welt ein Stück positiver zu gestalten mit den Mitteln und Kenntnissen die mir zur Verfügung stehen. Aus der Verantwortung für die kommende Generation und weil ich selbst noch einige Jahre auf diesem schönen Planeten verbringen möchte“.

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