Vorabpauschale

Die sogenannte Vorabpauschale beziffert einen fiktiven jährlichen Ertrag, auf den die Abgeltungsteuer fällig wird. Betroffen sind alle Anleger, die Anteile an Investmentfonds halten.
Berechnet wurde die Vorabpauschale erstmals 2019. Da sie sich aber aus dem sogenannten Basiszins errechnet, der 2021 und 2022 negativ war, entfiel die Pauschale in diesen Jahren. Für 2023 hat die Bundesbank den Basiszins auf 2,55% festgelegt, und so werden viele Anleger nun erstmal mit der Vorabpauschale konfrontiert.

Die Vorabpauschale wird immer zum Jahresanfang für das zurückliegende Jahr berechnet, und gilt am ersten Bankarbeitstag des neuen Jahres als steuerlich zugeflossen. Für das Jahr 2023 wird dies also erst am 2. Januar 2024 der Fall sein.

Konkret errechnet sich die Vorabpauschale aus dem Basisertrag des Fonds (dieser beträgt 70% des jeweils gültigen Basiszinses) abzüglich allen Ausschüttungen, die der Fonds im jeweiligen Jahr an den Anleger geleistet hat. Bei Fonds, die potentielle Ausschüttungen direkt reinvestieren („thesaurierende Fonds“) entspricht die Vorabpauschale dem Basisertrag.

Um die Höhe der Abgeltungsteuer zu berechnen muss dabei eine weitere Regel beachtet werden, die 2018 eingeführte Teilfreistellung. Diese greift sowohl bei Ausschüttungen als auch bei der Vorabpauschale, und stellt ja nach Fondstyp einen Teil der Erträge steuerfrei.
Bei Mischfonds mit mindestens 25% Aktienanteil sind das beispielsweise 15% der Erträge, bei Aktienfonds mit über 50% Aktienanteil sogar 30% der Erträge.

Doch die Rückkehr der Vorabpauschale kann gerade für den langfristigen Anleger durchaus vorteilhaft sein, denn Sie wird mit einem künftig erzielten Veräußerungsgewinn verrechnet. Durch das Stellen eines Freistellungsauftrags kann so der Sparerpauschbetrag über die Jahre effektiv ausgenutzt werden. So bleiben seit 1. Januar 2023 nun jährlich Erträge bis zu 1000€ bei Alleinstehenden bzw. bis zu 2000€ bei gemeinsam veranlagten Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern steuerfrei, sofern der Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe gestellt wurde.

Achten Sie also in 2023 darauf rechtzeitig einen Freistellungsauftrag zu stellen bzw. diesen anzupassen. Wir stehen Ihnen dabei gerne zur Seite!

Ihre nächsten Schritte, wenn Sie nachhaltig investieren möchten:

  1. Machen Sie den Grünes Geld Test, um heraufzufinden, welche Anlangen am Besten zu Ihnen und Ihren Ziele passen.
  2. Informieren Sie sich über nachhaltige Investitionsprodukte & Projekte. Nachhaltigkeit und Rentabilität sind kein Widerspruch.
  3. Lernen Sie Grünes Geld kennen -- Seit fast 20 Jahren beraten wir unsere Kunden zu Geldanlagen für eine bessere Welt.

Ihre Investitionsentscheidungen können etwas bewegen!

Hinweis

Viele Banken und Anbieter drängen zur Zeit in den Bereichen Grüne Investments, weil diese „im Trend sind“. Wir arbeiten bereits seit fast 20 Jahren in diesem Bereich. Das heißt: Produkte, Empfehlungen und Projekte die Sie bei uns finden sind vorsichtig ausgewählt. Wir kennen die Hintergründe und Historie vieler Produkte und zeigen Ihnen daher nicht das was sich gerade „am Besten verkaufen lässt“, sondern was aus unserer Erfahrung heraus das Beste für Sie ist. Machen Sie unseren Grünes Geld Test und wir zeigen Ihnen die Anlagemöglichkeiten, die am Besten zu Ihnen passen.

CARMEN & GERD JUNKER