Die EU Kommission, als vergleichbarer Part zu Exekutive in einem Nationstaat, hat in vielen Dinge das Heft des Handelns in der Europäischen Union in der Hand. Da nutzte Sie am 8. März 2018 und stellte einen Aktionsplan für eine umweltfreundlichere und sauberere Wirtschaft vor.
Hintergrund zum Aktionsplan für nachhaltigeres Finanzsystem
Die EU und viele Länder der EU haben sich zum Klimaschutz und zum 2 Grad Ziel bekannt, unter anderem mit Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens und dem Bekenntnis zur UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung mit seinen 17 Sustainable Development Goals, SDGs.
Auf dem Weg zur Erreichung dieser Ziele müssen die Treibhausgas-Emissionen um 40 Prozent gesenkt werden, was Abschätzungen zufolge einen Kapitalbedarf von rund 180 Milliarden Euro nach sich zieht.
Dafür sollen verstärkt private Gelder genutzt werden. Um das zu erreichen, möchte die EU-Kommission ein nachhaltigeres Finanzsystem etablieren.
Welche Aktionen umgesetzt werden sollen
Zunächst hat die EU eine Expertenkommission eingesetzt, die wirkungsvolle Aktionen erarbeiten sollte. Aus dem Abschlussbericht dieser Kommission wurden diese Punkte als die wichtigsten auf dem Umbau des Finanzsystems hin zu mehr Nachhaltigkeit identiziert:
* die Festlegung einer gemeinsamen Sprache für das nachhaltige Finanzwesen, d. h. ein einheitliches EU-Klassifikationssystem (oder Taxonomie). Hierin werden der Begriff der Nachhaltigkeit festgelegt und die Bereiche genannt, in denen nachhaltige Investitionen größtmögliche Wirkung entfalten können.
* die Schaffung eines EU-Kennzeichens für „grüne“ Finanzprodukte auf der Grundlage dieses EU-Klassifikationssystems: So können Investoren leicht erkennen, welche Investitionen den Kriterien der Umweltfreundlichkeit oder Emissionsarmut genügen.
* die Klärung der Pflicht von Vermögensverwaltern und institutionellen Anlegern, das Kriterium der Nachhaltigkeit bei den Investitionsabläufen zu berücksichtigen und die Offenlegungsvorschriften zu stärken.
* die Auflage für Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen, ihre Kunden entsprechend ihren Nachhaltigkeitspräferenzen zu beraten.
* die Einbeziehung der Nachhaltigkeit in die Aufsichtsvorschriften: Banken und Versicherungsunternehmen sind eine wichtige Fremdfinanzierungsquelle für die europäische Wirtschaft. Die Kommission wird, sofern dies aus der Risikoperspektive gerechtfertigt ist, die Machbarkeit einer erneuten Feinabstimmung der Kapitalanforderungen von Banken für nachhaltige Investitionen (den so genannten „green supporting factor“) prüfen und dabei darauf achten, dass die Finanzstabilität gewahrt bleibt.
* eine größere Transparenz der Unternehmensbilanzen: Es wird vorgeschlagen, die Leitlinien für nichtfinanzielle Informationen stärker an die Empfehlungen der Task Force „Klimabezogene Finanzinformationen“ (TCFD) des Finanzstabilitätsrats anzugleichen.
Wie geht es weiter?
Als nächster Schritt wird eine hochrangige Konferenz durch die EU-Kommission am 22. März 2018 durchgeführt.
Darüber hinaus existiert ein Action Plan mit Zeitplanung für die ab Quartal 2 / 2019 zu beginnenden Maßnahmen. Unter anderem ist darin ein Aufruf für Bewerbungen für technische Experten für nachhaltiges Finanzwesen enthalten.
Über den Autor
Gerd Junker Gerd Junker ist Co-Gründer und Geschäftsführer der Grünes Geld GmbH. Gerd Junker: „Wir leben was wir tun! Und das ist ganz einfach, denn der doppelte Nutzen von grünen Geldanlagen ist überzeugend – die Welt verbessern und Rendite erhalten.“ Mehr zu ihm und Grünes Geld auf Xing, Facebook oder Twitter.