EU beschließt bahnbrechendes Gesetz zur Wiederherstellung der Natur

Am 17. Juni 2024 hat die Europäische Union ein wegweisendes Gesetz zur Wiederherstellung der Natur verabschiedet. Erstmals werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, nicht nur die Natur zu schützen, sondern sie aktiv wiederherzustellen. Dieses Gesetz markiert einen bedeutenden Schritt in den Bemühungen um den Umweltschutz und die nachhaltige Entwicklung innerhalb der EU.

Bis 2030 müssen die Mitgliedstaaten mindestens 20 Prozent ihrer Landflächen und Meeresgebiete renaturieren. Diese ambitionierte Zielsetzung soll helfen, die dramatisch geschädigten Ökosysteme Europas zu regenerieren. Laut der EU-Kommission befinden sich derzeit 81 Prozent der Lebensräume in einem schlechten Zustand. Dies verdeutlicht die Dringlichkeit und den Umfang der erforderlichen Maßnahmen.

Ein zentraler Bestandteil des neuen Gesetzes ist die Pflanzung von drei Milliarden zusätzlichen Bäumen EU-weit. Diese Maßnahme soll nicht nur zur CO₂-Reduktion beitragen, sondern auch die Biodiversität fördern und Lebensräume für zahlreiche Arten schaffen. Zudem sollen 25.000 Kilometer Flüsse wieder in ihren natürlichen Zustand zurückversetzt werden. Flussrenaturierungen verbessern die Wasserqualität, schaffen Lebensräume für Wasserlebewesen und mindern das Risiko von Überschwemmungen.

Die Umsetzung dieses Gesetzes erfordert erhebliche Anstrengungen und Zusammenarbeit auf nationaler und regionaler Ebene. Die Mitgliedstaaten sind gefordert, umfassende Pläne zu entwickeln und umzusetzen, die sowohl die biologische Vielfalt als auch die Bedürfnisse der Menschen berücksichtigen. Dies beinhaltet unter anderem die Wiederherstellung von Wäldern, Mooren, Grasländern und marinen Ökosystemen.

Für Investoren und Unternehmen, die sich für ethisch-ökologische Finanzanlagen interessieren, eröffnet dieses Gesetz neue Möglichkeiten. Die steigende Nachfrage nach Projekten zur Renaturierung und nachhaltigen Landnutzung kann innovative Geschäftsfelder und nachhaltige Renditen generieren. Gleichzeitig bietet es die Chance, einen direkten Beitrag zum Schutz und zur Wiederherstellung unserer Umwelt zu leisten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das neue EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur ein historischer Schritt ist, der den Weg für eine nachhaltigere Zukunft ebnet. Es ist ein Aufruf an alle Akteure – von Regierungen über Unternehmen bis hin zu Bürgern – sich aktiv an der Wiederherstellung unserer Lebensräume zu beteiligen und damit einen positiven Einfluss auf unser Ökosystem und zukünftige Generationen auszuüben.

Über die Autorin

Carmen Junker Carmen Junker ist Gründerin der Grünes Geld GmbH und Geschäftsführerin der Grünes Geld GmbH. Carmen Junker: „Ein Grund mein berufliches Wirken speziell auf die Nachhaltige Geldanlage auszurichten ist, die Welt ein Stück positiver zu gestalten mit den Mitteln und Kenntnissen die mir zur Verfügung stehen. Aus der Verantwortung für die kommende Generation und weil ich selbst noch einige Jahre auf diesem schönen Planeten verbringen möchte“.

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