Weshalb muss auf den Investitionsbetrag bei einer Aufforstung von Miller Forest Investment keine Mehrwertsteuer bezahlt werden?
Es handelt sich um eine Investition in ein Grundstück bzw. die Investition hat mit einem Grundstück im Ausland zu tun. Dabei greift das deutsche Umsatzsteuerrecht nicht. Auch bei uns in Deutschland ist ein Grundstückskauf nicht umsatzsteuerpflichtig.
Muss ich meine Investition beim Finanzamt melden?
Die Investition sollte unbedingt im Jahr der Investition gemeldet werden, denn in den meisten Fällen führt die Anlage zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft. Gerade am Anfang, vor allem im ersten Jahr, können Verluste anfallen, die vom Finanzamt festgestellt werden müssen. Nach der aktuellen Rechtslage werden diese Verluste vorgetragen und später mit den positiven Einkünften aus der Anlage bzw. dem Bereich Land- und Forstwirtschaft verrechnet.
Müssen meine Erträge versteuert werden?
Wenn der Investor in Deutschland steuerpflichtig ist, müssen die Erträge mit dem persönlichen Steuersatz in Deutschland versteuert werden.
Werden die Investitionskosten steuerlich berücksichtigt?
Durch die festgestellten Verlustvorträge werden die zusammengerechneten Einnahmen reduziert. Insofern werden die Investitionskosten berücksichtigt.
Wo müssen die Investitionskosten und Erträge in der Steuererklärung angegeben werden?
Mit der Anlage in Waldinvestments müssen in den allermeisten Fällen die Anlage L (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft) mit Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung ausgefüllt werden. Dazu ist ein Anlagenverzeichnis beizulegen. Im Anlagenverzeichnis werden alle Wirtschaftsgüter (die Waldinvestition) zum Buchwert festgehalten. Da es sich um Einkünfte aus dem Ausland handelt, muss zusätzlich die Anlage AUS beigelegt werden.
Gibt es spezielle Regelungen für Aufforstungen?
Ja, für die Aufforstungskosten gelten besondere Regelungen. Beim ersten größeren Einschlag nach rund sieben Jahren findet eine Teilwertabschreibung auf den hälftigen Wert statt. Die Kosten/Aufwendungen, die entstehen um zum Beispiel Waldwege oder Umzäunungen anzulegen, also für die Infrastruktur, müssen jährlich über 12 Jahre abgeschrieben werden. Zu einer Abschreibung auf den Grundstücksanteil dürfte es wohl nicht kommen, da der Bodenwert in der Regel steigt statt fällt.
Was passiert mit den im Ausland bereits gezahlten Steuern?
In Paraquay werden derzeit bereits vom Forstunternehmen Felber Forestal für den Kunden 10% Mehrwertsteuer und 4,5% Ertragssteuer abgeführt. Grundsätzlich ist die in Paraquay bezahlte Einkommensteuer anrechenbar. Als Vorausssetzung gilt dafür, dass auch deutsche Einkommensteuer bezahlt wird. Erwartungsgemäß entsteht bei der ersten Ernte ein negatives Gesamtergebnis, da die festgestellten Verlustvorträge verrechnet werden.
Sind in Deutschland die zu zahlenden Steuern auf alle Waldinvestments einheitlich?
Das Einkommensteuerrecht gilt grundsätzlich in ganz Deutschland, da es Bundesrecht ist. Es kann jedoch durchaus in einer gewissen Übergangsfrist durch Ländervorschriften oder Mitteilungen der Oberfinanzdirektion zu Abweichungen kommen.
Daher empfiehlt es sich hinsichtlich der Besteuerung sowohl die aktuellen Verkaufsprospekte der Investments zu lesen als auch das Gespräch mit dem Steuerberater zu suchen.