Der Rücknahmeabschlag bezeichnet die Gebühr, die Fondsgesellschaften bei Investmentfonds erheben können, wenn Kunden Fondsanteile zurückgeben. Der Rücknahmeabschlag ist also das Gegenteil des Ausgabeaufschlags.
Seit 2010 räumt der Gesetzgeber in Deutschland Fondsgesellschaften ein, einen Rücknahmeaufschlag von den Kunden zu verlangen. Im Gegensatz zum Ausgabeaufschlag ist die Rücknahmegebühr jedoch marktunüblich.
Bei ausländischen Fonds, vor allem bei britischen Fonds, sind dagegen Rücknahmeabschläge durchaus üblich. Im Allgemeinen gilt hier die Regel, je länger Fondsanteile gehalten werden, desto geringer fällt der Rücknahmeabschlag aus.