Die Beitragsgarantie ist ein Begriff aus Versicherungswirtschaft. Sie kommt bei Verträgen zum Einsatz, bei denen ein regelmäßiger Beitrag zum Aufbau eines Kapitalstockes in Investmentfonds vom Kunden eingezahlt wird.
Sie garantiert, dass zur Auszahlung der Lebensversicherung oder zum Beginn der Rentenphase mindestens die eingezahlten Beiträge wieder zur Verfügung stehen.
Damit soll verhindert werden, dass bei einer sehr ungünstigen Entwicklung der Investmentsfonds möglicherweise weniger als das eingezahlte Kapital für die Rente oder die Kapitalauszahlung zur Verfügung stehen würde.
Beispiel: Eine 25-jährige Frau spart 100 Euro monatlich in eine fondsgebundene Rentenversicherung ein. Mit 67 Jahren soll die Rentenzahlung beginnen. Zu diesem Zeitpunkt wird garantiert, dass mindestens die eingezahlten Beiträge, also 12x100x42=50.400 Euro, zum Rentenbeginn zu Verfügung stehen – unabhängig von der Entwicklung der Investmentfonds.
Nachteil der Beitragsgarantie: Um die Beitragsgarantie abdecken zu können, wird ein Teil des Beitrags nicht in Investmentfonds investiert, sondern in den Deckungsstock des Versicherers eingezahlt. Mit dem zum Vertragsabschluss gültigen Garantiezinssatz muss mit diesem Geld gewährleistet werden, dass die eingezahlten Beiträge verfügbar sind. Wenn der Garantiezinssatz niedrig ist, werden häufig über 50% des eingesetzten Geldes statt, wie beabsichtigt, in Fonds, in den niedrig verzinsten Deckungsstock eingezahlt.
Das ist im übrigen ein Hauptkritikpunkt an Riesterverträgen, bei denen die Beitragsgarantie vorgeschlrieben ist und deshalb eine eher niedrige Verzinsung erzielen.