Verschenktes Geld im Ausland zurück holen

Auch ausländische Staaten haben Appetit auf Steuern. Holen Sie sich mit unseren Tipps zu viel gezahlte Steuern wieder zurück.

Dividendenchampions sitzen oft im Ausland. Neben Technologiefumen (z. B. Telefonica/Spanien, Apple, Cisco, Microsof / USA) zeichnen sich etwa die Pharma- und Gesundheitsbranche (z.B.  Novo Nordisk / Dänemark, Roche. Novartis/Schweiz, Sanofil / Frankreich), aber auch der Nahrungsmittel- und Getränkesektor (z. B. Coca-Cola, Pepsico/USA, Lindt & Sprüngli / Schweiz) sowie die Konsumgüterindustrie (Procter & Gamble, Johnson & Johnson, Church & Dwigh / USA, L’Oreal / Frankreich) durch hohe Dividendenzahlungen und regelmäßige Ausschüttungen aus.

Doch Vorsicht! Wie Focus Money in seiner Ausgabe 5/2018 berichtet wollen bei diesem Geldsegen gleich zwei Staaten Steuern kassieren. Bis zu einem Quellensteuersatz von 15 Prozent im Ausland gibt es für deutsche Investoren meist keine  Probleme (siehe Tabelle unten). Bis zu diesem Satz rechnen die Banken hierzulande die Steuer in der Regel laut Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) automatisch auf die deutsche Abgeltungsteuer an.  Ziehen Länder aber eine höhere Quellensteuer als 15 Prozent ein, wie etwa Frankreich, Italien, die Schweiz. Norwegen, Spanien oder Österreich, müssen Anleger aktiv werden und den die  anrechenbare Quellensteuer übersteigenden Betrag im Erstattungsverfahren vom jeweiligen Quellenstaat zurück fordern. So geht’s:

Schweiz:
Reibungslos verläuft die Erstattung mit der Schweiz. Die Eidgenossen kassieren eine ausländische Quellensteuer (35 Prozent), anrechenbar sind nur 15 Prozent. Den zu viel bezahlten  Differenzbetrag in Höhe von 20 Prozent erstatten die Schweizer Behörden binnen wenigen Wochen, sofern Anleger dem Antrag Belege (z. B. Bankabrechnungen, Tax-Voucher) sowie eine  Ansässigkeitsbescheinigung des Wohnsitzfinanzamts beifügen. Das Formular 85 ist bestellbar unter: www.bundespublikationen.admin.ch/de.

Frankreich:
Die Franzosen verlangen eine Quellensteuer von 21 Prozent. Oft erheben Banken allerdings aus Sicherheitsgründen einen 30-prozentigen Quellensteuerabzug, anrechenbar sind nur 15 Prozent. Die Differenz muss grenzüberschreitend beantragt und zurückgefordert werden. Das ist oft sehr schwierig. Weitere Infos (Formulare 5000 ff.): www.impots.gouv.fr/portail/recherche

Spanien:
Deutsche Banken rechnen seit 1.1.2015 bei Dividenden in der Regel maximal 15 Prozent gezahlte Quellensteuer in Deutschland automatisch an. Da Spanien aber 19 Prozent Quellensteuer erhebt.  müssen Anleger aktiv werden und den Differenzbetrag beim spanischen Fiskus wieder selbst einfordern (Formular: Modelo 210; www.bzst.de).

Norwegen:
Die Depotbank rechnet vom Quellensteuerabzug (25 Prozent) nichts an. Anleger können zwischen zwei Erstattungsverfahren wählen: 1. Antrag auf .shielding deduction“ (=Erstattung der Gesamtsumme in Norwegen); 2. Antrag „nur“ auf eine Erstattung von zehn Prozent Quellensteuer in Norwegen.. Dann rechnet der deutsche Fiskus über den Steuerbescheid die verbleibenden 1 S Prozent norwegische Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer an und erstattet zu viel bezahlte Steuern zurück.

Italien:
Bis zu zehn Jahre kann es dauern, bis der italienische Fiskus zu viel bezahlte Steuern erstattet. Italien kassiert eine Quellensteuer in Höhe von 26 Prozent, 15 Prozent sind laut DBA aber nur  anrechenbar. Die restlichen elf Prozentpunkte müssen sich Investoren innerhalb von vier Jahren beim italienischen Fiskus erstatten lassen. Formulare gibt es auf der Website  www.agenziaentrate.gov.it (italienisch).

Österreich:
Mit Österreich gibt es keine Probleme bei der Rückerstattung zu viel gezahlter Steuern (12,5 Prozent). Das Formular (ZS-Rd1) müssen sich Anleger neuerdings auf der Website des  Bundesministeriums für Finanzen www.bmf.gv.at besorgen. Die Antragsteller müssen zudem Belege (z. B. Bankabrechnungen) sowie die Ansässigkeitsbescheinigung des Wohnsitzfinanzamts beifügen und die Fristen beachten. Dann klappt es mit der Erstattung binnen wenigen Wochen und Monaten.

Problemloser Handel:
Erhebt ein Land höchstens 15 Prozent Quellensteuer, gibt es, sofem ein entsprechendes DBA vorliegt, keine Hindernisse mit der Abrechnung. In den meisten DBA ist geregelt, dass maximal 15 Prozent der im Ausland gezahlten Quellensteuern in Deutschland automatisch anrechenbar sind. Es gibt sogar Länder, die gar keine Quellensteuern auf Dividendenzahlungen erheben wie etwa Großbritannien, Irland oder Singapur. Hier macht die Geldanlage Spaß.

Andere Länder, andere Steuern

Viele ausländische Staaten verlangen Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen, die an deutsche Anleger gezahlt werden. Bis zu einer bestimmten Höhe dürfen diese mit der Abgeltungsteuer verrechnet werden. Ein Überblick:

Staat Dividenden:

Quellensteuer

Anrechung von Quellensteuer
Ägypten 0 – 10% 10%
Argentinien (fiktive) 20% 20%
Australien 0 – 30% 15%
Belgien 5 – 30% 15%
Bosnien-Herzeg. 0 – 10% 0%
China 0 – 20% 10%
Dänemark 15 – 27% 15%
Finnland    30% 15%
Frankreich 21% 1) 15%
Griechenland 15% 15%
Großbritannien 0% 0%
Indien 0 – 10% 10%
Irland 0% 2) 0%
Island 20% 15%
Israel 15 – 30% 10%
Italien 26% 15%
Japan 15 – 20% 3) 15%
Kanada 25% 15%
Kroatien 12% 12%
Lettland 10% 10%
Litauen 15% 15%
Luxemburg 0 – 15% 15%
Mexiko 10% 10%
Neuseeland 15 – 30% 15%
Niederlande 15% 15%
Norwegen 0 – 25% 0%
Österreich 27,5% 15%
Polen 19% 15%
Portugal 0 – 28% 15%
Russland 15% 15%
Schweden 30% 15%
Schweiz 35% 15%
Serbien 15% 0%
Singapur 0% 0%
Slowakei 7% 7%
Spanien 19% 5) 15%
Südafrika 0 – 15% 15%
Thailand 10% 10%
Tschechische Rep. 15% 15%
Türkei 15% 15%
USA 0 – 30% 15%

1) 21 % bei natürlichen Personen mit Ansässigkeit in EWR-Staat; oft erheben Banken aus Sicherheitsgründen einen 30-prozentigen Quellensteuerabzug; 2) Dividenden: keine Quellensteuer für EU-Bürger und für Ansässige in DBA-Staaten; 3) 15% auf qualifizierte Dividenden börsennotierter Gesellschaften; 4) auf Antrag Erstattung („shielding deduction“) für Anteilseigner mit Wohnsitz im EWR; 5) 19% bei Dividenden; Sonderregelung (Freibetrag 1500 Euro) seit 1.1.2015 aufgehoben; Erstattungsverfahren .

Disclaimer: Die Informationen wurden im wesentlichen aus dem oben zitierten Bericht von Focus Money, 5/2018, entnommen. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Fragen Sie unbedingt dazu Ihren Steuerberater.

Über den Autor

Gerd Junker Gerd Junker ist Co-Gründer und Geschäftsführer der Grünes Geld GmbH. Gerd Junker: „Wir leben was wir tun! Und das ist ganz einfach, denn der doppelte Nutzen von grünen Geldanlagen ist überzeugend – die Welt verbessern und Rendite erhalten.“ Mehr zu ihm und Grünes Geld auf Xing, Facebook oder Twitter.

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