Ein edler Mantel für alle Fälle – die etwas andere Depotlagerstätte

Vermögende Kunden haben oft keine genauen Vorstellungen für Ihren Ruhestand. 95 % dieser Zielgruppe fühlen sich zwar gut vorbereitet, kennen aber die genaue Struktur ihres Vermögens nur selten. 72 % besitzen Aktien, aber drei Viertel dieser Menschen verlassen sich auf nur schwer planbare Einnahmen, wie z.B. Erbschaften. Zudem nutzen 70 % immer noch Tagesgelder oder andere gering verzinste Sichteinlagen. (Quelle: Studie MLP / Aegon, 2015).

Wesentlich verantwortlich für diesen Status-Quo ist sicher die Struktur des Finanzvertriebes in Deutschland: Berater aus Wealth Management und Private Banking haben oft die nötige Produkt-Kenntnis nicht, um dieses Feld kompetent abzudecken, allerdings haben sie den Kundenzugang.

Dieser fehlt hingegen meist den Experten, die oft das nötige Detailwissen in dieser Produktkategorie besitzen. Optimal wäre eine Kombination aus beidem, was aber selten zu finden ist.. Eine Zusammenfassung der Themen dieses Artikels zeigt Abb. 1.

Wesentliche Vorteile der Gestaltung mit Versicherungsmänteln im Umfeld der Herausforderungen einer modernen Ruhestands- und Generationenplanung sind Gegenstand dieses Artikels.

Abb. 1: Herausforderung Ruhestandsplanung

Herausforderung Ruhestandsplanung

Ruhestandsplanung birgt viele Herausforderungen: Rendite erwirtschaften, Inflation beachten, Selbstbestimmung erreichen, Pflegevorsorge regeln, Vollmachten erteilen, Vermögen übertragen, Erbschafts- & Ertragssteuern reduzieren …

Nicht jede Problematik wird jeden einzelnen individuell treffen, viele allerdings schon, insbesondere je älter und je vermögender der Kunde ist. Es spielt dabei nicht mal eine Rolle, ob man diese Herausforderungen an sich heranlässt oder nicht. Viele Menschen scheuen die Entscheidung, aber …

Entscheidet man nichts, so hat man auch eine Entscheidung getroffen …

… die Entscheidung für eine gesetzliche Regelung. Kennen Sie diese? Ist diese überhaupt in seinem Sinne? Wer erbt eigentlich, wenn er nichts entscheidet? Wer betreut ihn im Falle eines Unfalls oder einer schweren Krankheit, und wer hat Zugriff auf sein Vermögen, wenn er nichts entscheidet? Wie hoch sind die Steuern auf das Vermögen bei einer Übertragung, wenn nichts geregelt wurde?

Wichtige Fragen, über die sich die meisten Menschen keine Gedanken gemacht haben, oder zumindest völlig falsche Vorstellungen haben, mit teilweise fatalen und unerwarteten Folgen!

Vielfältige Risiken

Moderne Risikotools, aber auch vor allem die Aussagen von Gesetzgeber, Verbraucherschutz oder ähnlichen Institutionen suggerieren regelmäßig, es gäbe nur eine Art von Risiko in der Vermögensplanung, das Risiko des Kapitalmarktes.

Risikofragebögen, Kunden-Dokumentationen, Gesetze, Tools …. Alles ist heute darauf ausgerichtet, das Risiko des Kapitalmarktes in der Geldanlage der Ansparphase abzufragen, transparent zu machen, zu dokumentieren.

Früher sprach man von einem risikolosen Zins, heute spricht man von einem zinslosen Risiko! Es gerät dabei völlig aus dem Fokus, dass die persönliche Anlagestrategie auch noch andere Risiken enthält, z.B.:

1. Risiko des Investments in der Ansparphase
2. Risiko des Investments in der Entnahmephase
3. Risikoabsicherung biometrischer Risiken
(z.B. Tod / Berufsunfähigkeit / Pflege / Langlebigkeit)
4. Risiko von Unterversorgung / Altersarmut
5. Risiko von unnötigen Steuerbelastungen

Das Risiko von Unterversorgung / Altersarmut scheint in der vermögenden Zielgruppe eher keine Rolle zu spielen. Aber Vorsicht, die wahrgenommene Unterversorgung findet nur auf einem höheren Niveau statt. Es bedeutet hier, dass gewohnte Standards, liebgewonnene Gewohnheiten ggf. nicht mehr gehalten werden können. Und dieses Risiko steht in einem entgegengesetzten Zusammenhang zu dem Risiko des Kapitalmarktes.

Hier liegt die Schwierigkeit der o.g. einseitigen Risikobetrachtung. Ein ausgewogenes, individuelles Risikomanagement ist nötig. Auch hier erweisen sich Versicherungsmäntel als sehr effizient.

Sicherungsguthaben – Der Airbag des Depots

Im aktuellen Kapitalmarktumfeld ist keine ausreichende Rendite mehr gemeinsam mit einer Garantie darstellbar. Der typische Depotkunde hat das ohnehin verstanden. Im Depot ist gemeinhin keine verbriefte Garantie enthalten. Trotzdem haben gerade die Deutschen oft ein hohes Sicherheitsbedürfnis.

Man sieht es an den hohen Guthaben in niedrig verzinsten Sichteinlagen! Ob das sinnvoll, nötig oder zielführend ist, soll hier nicht diskutiert werden, dazu gibt es aktuell andere Studien. Wenn die Depotlagerstätte eine Police ist, dann gibt es effiziente Sicherungslösungen. Ein Beispiel dafür ist das Sicherungsguthaben des Schweizer Versicherers Helvetia. Hier kann der Kunde jederzeit innerhalb von längstens 2 Werktagen aus seinem gewählten Fondsportfolio in das Sicherungsvermögen des Versicherers wechseln, auch mit Teilbeträgen. Siehe Abb. 2!

Im Prinzip funktioniert das wie ein Festgeldkonto mit garantierten Beiträgen und zusätzlichen Zinsen. Der Kunde kann beliebig oft zwischen Investment und Sicherungsguthaben wechseln, 4 x pro Jahr sogar kostenfrei.

Anders als im Bankdepot muss auch nicht zwischenversteuert werden. Ein effizienter Airbag für das Depot!

Abb. 2: Sicherungsguthaben als flexible Sicherung.

Herausforderung Rente

Eine Herausforderung unserer Zeit ist die immer höhere Lebenserwartung, ca. 7,5 Jahre länger leben wir in jeder Generation. Jeder von uns lebt also im Mittel 15 Jahre länger als seine eigenen Großeltern!

Die Sicherung der Liquidität aus Kapitaleinkünften über einen so langen Zeitraum, und das in einem Nullzinsumfeld, ist eine immense Herausforderung für die Ruhestandsplanung. Das Fundament der lebenslangen Liquiditätssicherung in Deutschland ist überwiegend in Zinseinnahmen zementiert. Bei Nullzinsen eine unglückliche Situation, dynamische Rentenlücken sind vorprogrammiert!

Heutige Depots berücksichtigen meist entweder nur die Problematik der Nullzinsen oder nur die der Langlebigkeit. Selten beides. Wissensdefizite in demographischen Fragen und eine reine Orientierung an der Kapitalmarktrendite ohne Berücksichtigung demographischer Faktoren sind hier sicher die wesentlichen Gründe.

Ein Problem der Struktur des Finanzsektors und dessen Überregulierung in Deutschland. Heutige lebenslange, klassische Rentenlösungen haben meist das Problem, dass bei sinkenden Zinsen jedes Jahr weniger Rente für das eingesetzte Kapital möglich ist, oder sogar laufende Renten gekürzt werden müssen.

Bei der mittleren Lebenserwartung von 25 – 30 Jahren nach Rentenbeginn ist ein Anlagezins zwischen 1-3 % durchaus ein erhebliches Problem. Eine moderne Ruhestandsplanung sollte berücksichtigen, dass bei einer so langen Restlebensdauer eine völlig sicherheitsorientierte Aufstellung von Beginn an nicht sinnvoll ist.

Besser wäre es, die Zeit der finanziellen Unabhängigkeit in 2 Phasen zu teilen wie in Abb.3.:

Abb. 3: Phasenorientierte, strategische Ruhestandsplanung

Die Idee ist, ein Depot nicht mehr sofort lebenslang zu verrenten, sondern das Depot bestehen zu lassen, und einen Auszahlplan zu vereinbaren.

Verbraucherverbände fordern das schon lange, und Banken setzen es auch so um. Problem dabei ist, das Risiko der Langlebigkeit wird damit ausgeblendet.

Risiko: Am Ende des Geldes könnte noch Leben übrig sein!

Warum also nicht das Beste beider Welten miteinander kombinieren? Man verbindet ein Investment-Depot mit einem Auszahlplan und zusätzlich der Option einer lebenslangen Verrentung. Dieses Konzept ist einfach und lässt sich im Rahmen eines Policendepots problemlos einrichten, wenn entsprechende Features berücksichtigt sind.

Diese Lösung ist sogar empfohlen vom „Bundesverband Initiative 50Plus“. Zur Betrachtung der jeweiligen Vor- und Nachteile am Beispiel der Lösung „PayPlan“ der Helvetia siehe Abb. 4.

Abb. 4: Rentenempfehlung Bundesverband „Initiative 50Plus“

Einkommenssteuerfreie Depotvererbung

Bis 2020 werden in Deutschland etwa 2,6 Billionen Euro vererbt, was immerhin ca. 27 % des gesamten Vermögensbestandes (ca. 9,4 Billionen Euro) der privaten Haushalte entspricht (Quelle: „Empirica“-Studie, Deutsches Institut für Altersvorsorge, 2011). Deshalb sind Konzepte gefragt, die die Übertragung dieser Vermögen auf die nächste Generation optimieren. Depots im Policenmantel können zu diesem Thema einige einzigartige Möglichkeiten bieten.

Die meisten Menschen denken beim Thema „Erben“ in erster Linie an Erbschaftssteuer. Ebenso interessant, und bei mittleren Vermögen oft das größere Problem, sind Ertragssteuern als Teil der Einkommenssteuer.

Nehmen wir an, ein Anleger hat 500.000 € auf einem Bankdepot. Der Anleger verstirbt und das Vermögen wird vererbt.

Bei Auflösung dieser Direktanlage fällt Steuer auf die Erträge an, nämlich Abgeltungssteuer. Eine Auflösung des Depots im Erbfall ist wahrscheinlich, aktuell werden ca. 65 % aller Depots im Erbfall aufgelöst.

Hauptgrund ist sicher, dass das Gesetz in Deutschland zwar regelt, wer welchen Anteil des Vermögens erbt. Es wird aber nicht geregelt, wer genau was erbt. Oft gibt es mehrere Erben, die sich um die Aufteilung der Vermögenswerte streiten (Erbstreitigkeitsquote ca. 45 %).

Ein Testament kann das verhindern, das machen aber bisher nur sehr wenige. Nach einer Umfrage, die das Deutsche Forum für Erbrecht durch EMNID 2012 durchführen ließ, haben nur rund 30 % der Deutschen ein Testament errichtet. Davon sollen aber rund 80 % entweder unwirksam oder zumindest streitanfällig sein. Eine Auflösung ist daher wahrscheinlich.

Die Abgeltungssteuer beträgt immerhin 25 % der angefallenen Erträge (zzgl. Kst. und Soli ca. 28 %). Nehmen wir an, das Geld in dem Beispieldepot hat über 12 Jahre 6% p.a. erwirtschaftet, das ist ein Faktor von ca. zwei.

D.h. es wurden anfangs 250.000 € angelegt, die sich über 12 Jahre verdoppelt haben. Es sind also 250.000 € Erträge angefallen. Dann sind immerhin ca. 70.000 € Abgeltungssteuer zu zahlen!

Über das Konstrukt eines Policendepots ist eine Optimierung möglich. Die Produktgestaltung ist dabei trivial, siehe dazu Abb. 5. Nun ist es so, dass der Kunde zu Lebzeiten selbst über das Geld verfügen kann. Seine Geldanlage kann er bei entsprechender Fondsauswahl genauso oder mindestens sehr ähnlich strukturieren wie vorher im Depot gewohnt.

Der Unterschied ist nur, wenn der Kunde (VP) jetzt stirbt, gibt es aus dem Vertrag eine steuerfreie Todesfallleistung. Der Bezugsberechtigte des Vertrages für den Todesfall sollte also der gewünschte Erbe sein. Ein großer Vorteil ist, dass dieses Geld NICHT in der Erbmasse des Verstorbenen liegt. So kann ohne Notar jederzeit auf Wunsch der Empfänger (Bezugsberechtigter) des Geldes verändert werden.

Auch Pflichtteilsansprüche lassen sich so teilweise, oder bei frühzeitiger Planung sogar komplett umgehen. Es wird die Tatsache ausgenutzt, dass Todesfallleistungen aus Lebens- und Rentenversicherungen einkommenssteuerfrei ausgezahlt werden (siehe dazu BMF Schreiben 1.10.2009 (22)). Siehe Gestaltung eines Policendepots in Abb. 5.

Abb. 5: Einkommenssteuerfreie Depotvererbung

Außerhalb der Freibeträge müssen Erbschaftssteuern allerdings gezahlt werden. Dies ist nur vermeidbar, wenn von vornherein der Erbe Inhaber des Vertrages wird (VN = Erbe). Dann wäre das Geld aber verschenkt und für den bisherigen Depotinhaber selbst nicht mehr nutzbar.

Möglichkeiten zur Optimierung der Erbschaftssteuer finden sich im kommenden Abschnitt. Immerhin wurde so bereits die Einkommenssteuer vermieden. Bei einem normalen Depot werden im Zweifel Einkommenssteuer UND Erbschaftssteuer fällig!

Erbschaftssteuer optimieren bei Tod & Schenkung

Bisher ging es nur um die Vermeidung von Einkommenssteuern bei Vererbung. Auch für die Optimierung von Erbschaftssteuern gibt es eine Lösung. Zur Vereinfachung wird zunächst angenommen, das Geld soll direkt verschenkt werden. Siehe dazu konkretes Zahlenbeispiel einer Schenkung in Abb. 6:

Abb. 6: Rentenschenkung

Anstatt des Geldbetrages wird einfach als Vehikel zur Steueroptimierung eine Rente verschenkt. Durch diese recht einfache Gestaltung erreicht man eine komplett andere Bewertung des eingesetzten Vermögens.

Nach Bewertungsgesetz wird eine lebenslange Rente mit Ihrem Kapitalwert bewertet (§14 Abs. 1 BewG):

Kapitalwert Rente = Jahresrente × Vervielfältiger

Der Vervielfältiger einer lebenslangen Rente ist im Internet recherchierbar. Wie sich diese Gestaltung auswirkt kann im Detail der Abb. 6 entnommen werden. Statt 24.000 € Steuern bei Verschenkung des Geldbetrages müssen jetzt nur noch 4.380 € Steuern gezahlt werden, eine Ersparnis von beinahe 20.000 €.

Vorteile einer Rentenschenkung:
• Schenkungssteuer sparen
• Cash-Option bei Rente. Nach Schenkung Kapitalentnahme möglich bis 85. Lj.
• Günstige Ertragsanteilbesteuerung
• Todesfallleistung einkommenssteuerfrei
• Schenkungsakt: Lediglich Versicherungsnehmerwechsel

Oft soll das Geld aber nicht direkt verschenkt werden, sondern zu Lebzeiten selbst verfügbar sein, und erst im Todesfall an die Nachkommen gehen.

Hier kommen wir zur sog. Todesfallrente. Im Prinzip funktioniert es genauso wie oben beschrieben. Es wird aber nicht sofort eine Rente verschenkt. Stattdessen wird zunächst ein Depot zugunsten des Mannes eingerichtet. Depotlagerstätte ist eine Versicherungs-Police.

Zusätzlich wird eine Todesfallrente zugunsten der Frau vereinbart anstatt der Kapitalleistung (falls im Tarif möglich!).

Damit kann der Depotinhaber selbst unbeschränkt über sein Geld verfügen, und nur im Falle seines Todes geht das Geld (als Rente) ertragssteuerfrei (siehe oben) und jetzt auch erbschaftssteueroptimiert an seine Lebenspartnerin! (Richtwert: Kapitalwert der Rente entspricht i.d.R. nur etwa dem hälftigen Vermögenswert des Barvermögens!).

Diese kann bis zu ihrem eigenen 85. Lebensjahr jederzeit über die oben beschriebene Cash Option das Geld auch wieder kapitalisieren, nach 5 Jahren sogar kostenfrei.

Abb. 7: Vertragsgestaltung Todesfallrente

Schenken mit Veto-Recht

Oft möchten vermögende Menschen Geld verschenken, z.B. an Kind oder auch Enkelkind. Es wird aber gewünscht, noch ein wenig „die Hand darauf zu behalten„.
Nun ist das juristisch nicht ohne weiteres möglich, denn wenn das Geld verschenkt ist, ist es eben verschenkt. Eine sehr einfache Lösung bieten einige Policenmäntel. Siehe Abb. 8.

Depotinhaber ist der Schenker selbst. Einen Monat später wird das Depot an Kind oder Enkel verschenkt. Dabei wird im Policenmantel einfach 99% der Versicherungsnehmereigenschaft an die gewünschte Person übertragen. Ihr gehört jetzt zu 99 % das Geld, 1 % behält der Schenker, der durch diese Vertragskonstellation nun ein Vetorecht besitzt. Bei allen Vertragsänderungen, z.B. eine Veränderung der Anlagestrategie, Kündigung oder Auszahlung, muss der Schenker zustimmen.

Zudem ist das Vetorecht an eine beliebige Person vererbbar.

Abb. 8: Schenken mit Veto-Recht

Flexibilität & Wesentliche Voraussetzung des Policenmantels

Wichtig, insbesondere für den typischen Depotkunden, ist die Flexibilität. Policen wird immer noch mangelnde Flexibilität vorgeworfen, dieses Vorurteil ist aber schon lange überholt.
In Abb. 9 ist modellhaft die mittlerweile hohe Flexibilität von Policen dargestellt.

Abb. 9: Flexibilität der Police im Zeitablauf

In der Beratung kommt zudem der Produktlösung eine entscheidende Bedeutung zu, denn nicht jede Fondspolice erfüllt die notwendigen Anforderungen, um die o.g. Optionen und Funktionalitäten zu gewährleisten. Folgende Tarifmerkmale müssen gegeben sein, um die o.g. Möglichkeiten zu bieten:

• Whole-Life-Tarif, d.h. der Vertrag endet nur bei Kündigung oder wenn eine versicherte Person stirbt. Vor dem Hintergrund der Steuerfreiheit im Todesfall ist ein lebenslanger Vertrag eine Notwendigkeit.

• Flexible Anlageoptionen: Die Fondspolice sollte neben Einzelfonds auch den Deckungsstock als Sicherungsinstrument anbieten. Der Kunde kann somit das Anlagerisiko eigenständig bestimmen und flexibel auf Marktentwicklungen reagieren.
• Volle Flexibilität in der Entnahme (Auszahlplan, Verrentung, Entnahmen und deren Kombinationen)
• Todesfallleistung entspricht dem Vertragsguthaben (das ist nicht selbstverständlich. Oft wird bei Rentenversicherung im Todesfall nur die Summe der Beiträge ausgezahlt)

• Möglichkeit der Vereinbarung einer Todesfallrente aus dem Vertragsguthaben

Man sieht, mit den richtigen Features und einer besonderen Vertragsgestaltung ist Steueroptimierung und sogar teils Steuerfreiheit kein Mythos der Vergangenheit.

Fazit

Wie auch die meisten Menschen im Winter einen Mantel nutzen, um sich vor vielfältigen Umwelteinflüssen zu schützen, so macht auch der richtige Mantel in vielen Fällen für das Depot Sinn, der Policenmantel. Der breiten Masse nicht unbedingt als alternative Depotlagerstätte geläufig, wie in der Einleitung deutlich wurde, bieten sich Fondspolicen durch vielfältige Vorteile oft sogar als günstigere Alternative an. Denn auch das hartnäckige Vorurteil höherer Kosten stimmt bei modernen Policen-Depots schon lange nicht mehr. Beide Lösungen, das Bankdepot und auch das Policendepot haben ohne jeden Zweifel ihre Berechtigung. Ein neutraler Vergleich unterschiedlicher Depotlagerstätten wird zukünftig die Herausforderung sein.

Über den Autor

Gerd Junker Gerd Junker ist Co-Gründer und Geschäftsführer der Grünes Geld GmbH. Gerd Junker: „Wir leben was wir tun! Und das ist ganz einfach, denn der doppelte Nutzen von grünen Geldanlagen ist überzeugend – die Welt verbessern und Rendite erhalten.“ Mehr zu ihm und Grünes Geld auf Xing, Facebook oder Twitter.

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