Glossar

 

Ertragsanteilsbesteuerung

 

Bei der Ertragsanteilsbesteuerung handelt es sich in Praxis um eine Steuervergünstigung für Rentenversicherungen.

 

Statt mit Abgeltungssteuer (25% plus Solidaritätszuschlag auf Kursgewinne, Zinsen, Dividenden, etc.) werden private Rentenversicherungen mit der Ertragsanteilsbesteuerung belegt.

 

Dabei gilt: für eine ausgezahlte Rente, z.B. von 1000 Euro pro Monat, wird der "Ertragsanteil" pauschal nach folgender Tabelle festgelegt:

 

Lebensjahr:     Ertragsanteil:
60 Jahre 22 %
61 Jahre 22 %
62 Jahre 21 %
63 Jahre 20 %
64 Jahre 19 %
65 Jahre 18 %
66 Jahre 18 %
67 Jahre 17 %
68 Jahre 16 %
69 Jahre 15 %
70 Jahre 15 %

 

Wenn Sie 65 Jahre zu Beginn der Rentenzahlungen sind, wird der Ertragsanteil also auf 18% von 1000 €, also auf 180 € festgelegt. Auf diese 180 € wird Ihr persönlicher Steuersatz angewendet. Wenn dieser z.B. bei 25% liegt, zahlen Sie 45 € Steuern. Es werden dann noch die individuellen Freibeträge angesetzt, so dass in vielen Fällen gar keine Besteuerung erfolgt.

 

Bei Abgeltungssteuer dagegen würde gelten, dass der tatsächliche Gewinn, bei 1000 € Rente z.B. 600 € (bei langen Vertragslaufzeiten wegen Zinseszins oftmals mehr), mit 25% plus Solidaritätszuschlag versteuert wird. In diesem Beispiel würden Sie 150 € Steuern sparen, also mehr als das dreifache als bei der Ertragsanteilsbesteuerung.

 
 
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